Zeugnisberichtigung: Wer muss was beweisen?
Eine gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber beweisen, dass das Zeugnis vollständig und inhaltlich richtig ist. Diese Pflicht kann er in der Regel auch viel einfacher erfüllen als Sie – schließlich stehen ihm diverse Hilfsmittel, zum Beispiel Personalakten oder Protokolle von Mitarbeitergesprä-chen zu Verfügung. Achtung: Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei Ausnahmen. mehr…
Wie kann ich mein Zeugnis einklagen?
![]()
Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Erinnerungsschreiben oder weigert er sich schlicht und einfach, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, so hilft meist nur noch die Klage vor dem Arbeitsgericht. Viele Arbeitnehmer verzichten jedoch auf eine Klage, da sie damit verbundene hohe Kosten befürchten. Diese Bedenken sind jedoch in einer Vielzahl von Fällen grundlos. mehr…
Hilfe: Ich soll mein Zeugnis selbst schreiben
Viele Unternehmen bitten mittlerweile ihre Mitarbeiter um einen Zeugnisentwurf. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: keine Zeit, keine Ahnung, keine Beurteilungsmöglichkeit. Für Sie als Mitarbeiter ist die ungewohnte Aufgabe oftmals Chance und Risiko zugleich. Die folgenden Tipps sollen Ihnen Unterstützung bieten. mehr…



