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Zwischenzeugnisse sind bindend

Verpflichtet sich der Arbeitgeber durch einen Vergleich, ein Zeugnis „in Anlehnung an das bereits erteilte Zwischenzeugnis” zu verfassen, so ist er an die Vereinbarung gebunden, auch wenn er nachträglich von einem Fehlverhalten des Mitarbeiters erfahren hat, sagt das ArbG Köln ( Urteil vom 29.6.2009, Az: 6 Ca 9134/08). mehr…

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