Arbeitnehmerdatenschutz: Xing ja, Facebook nein
Die Bundesregierung will den Arbeitnehmerdatenschutz stärken. Heute soll ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen worden sein. Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform:
- Heimliche Überwachungen mit Kameras sollen unzulässig sein. Die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, aber nur in bestimmten Bereichen und wenn die Mitarbeiter darüber informiert werden.
- Arbeitgeber sollen sich nicht grenzenlos im Internet über (potenzielle) Beschäftigte informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken (wie Facebook) sollen sie grundsätzlich nicht verwenden dürfen. Anders sieht es bei Plattformen aus, die gerade diesem Zwecke der eigenen Präsentation für künftige Arbeitgeber dienen (z.B. Xing, LinkedIn). Allgemein zugängliche Informationen aus dem Netz sollen weiterhin nutzbar sein.
- Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings darf der Arbeitgeber anschließend nur eine kurze Mitteilung erhalten, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Das vollständige Ergebnis der Untersuchung steht nur dem Bewerber zu.
- Um Straftaten oder «schwerwiegende Pflichtverletzungen» aufzudecken, will der Gesetzgeber einen automatischen Abgleich der Beschäftigtendaten (das sogannte «Screening») in anonymisierter Form erlauben. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten sollen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden dürfen.
Kategorie: Bewerbungen: Gewusst wie!
Arbeitszeugnisse: ein Meinungsaustausch
Immer öfter wird das Thema Arbeitszeugnisse kontrovers diskutiert. Viele Personaler klagen über den hohen Zeitaufwand, den das rechtssichere Erstellen eines Arbeitszeugnisses mit sich bringt. Auch der Wohlwollensgrundsatz wird kritisch beäugt: Was bringt schon ein Arbeitszeugnis, wenn ich als Arbeitgeber nicht schreiben darf, dass der Mitarbeiter eine Pfeife ist. Eine gute Pro-und Contra-Aufstellung bieten heute die “Stuttgarter Nachrichten“, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Hier gehts zum Artikel: “Arbeitszeugnis – Pro und Contra“
Kategorie: Darauf achten Personaler!



