Mein Arbeitszeugnis

Das Zeugnisportal

Personalakte: Einsicht auch nach Kündigung

In einer Personalakte steht oft so manches, was Ihnen bei der Zeugniserstellung auf die Füße fallen kann. In der Regel erfährt man vieles jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendigt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat daher gestern entschieden, dass Mitarbeiter auch nach der Kündigung Einsicht in ihre Personalakte nehmen dürfen (BAG, Urteil vom 16. November 2010, Az.: 9 AZR 573/09). mehr…

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Schweiz: Relevante Krankheiten sind im Arbeitszeugnis zu erwähnen

Heute werfen wir einmal einen Blick zu unseren Nachbarn in der Schweiz. Hier wurde nämlich kürzlich ein sehr interessantes Urteil gefällt. Die zu entscheidende Frage: Dürfen Krankheiten im Arbeitszeugnis Erwähnung finden? Das Schweizerische Bundesgericht sagte: “Es kommt darauf an.”

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Interview “Arbeitszeugnisse sind kein Hexenwerk”

Für alle, die nach ihrer Ausbildung oder Uni so richtig durchstarten wollen, ist Berufsstart.de - Das “Karriereportal für junge Akademiker” ein guter Tipp! Hier finden Sie  richtig viele wichtige und hilfreiche Informationen rund um den Berufseinstieg: Ob Gehaltsfragen, Erfahrungsberichte oder Buchempfehlungen – wer Rat sucht, ist hier gut aufgehoben. Außerdem: Bewerbungstipps, einen Jobmesse-Kalender und einen Stellenmarkt für Absolventen.

 Aktuell sind die Umfragen: Attraktiver Arbeitgeber 2010″ und “Ängste der Bewerber beim Vorstellungsgespräch

Und ich freue mich besonders über mein Interview zum Thema “Arbeitszeugnisse für Volontaire, Trainees & Werkstudenten

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