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Schlussformel: Gute Wünsche reichen aus

Arbeitnehmer müssen sich damit zufrieden geben, wenn der Arbeitgeber ihnen im Arbeitszeugnis nur “Alles Gute für die Zukunft” wünscht.  Das hat kürzlich das LAG Baden-Württemberg entschieden (LAG, Urteil vom 3. Februar 2011, AZ: 21 Sa 74/10).

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Die häufigsten Schreibfehler im Arbeitszeugnis: kennenlernen (Teil 2)

“Wir haben Herrn Müller  als einen sehr ausdauernden und belastbaren Mitarbeiter kennengelernt.” Oder: “Wir haben Herrn Müller als einen sehr ausdauernden und belastbaren Mitarbeiter kennen gelernt.” Zusammen oder getrennt – das ist hier die große Frage. mehr…

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