Arbeitgeber muss beweisen, dass er das Zeugnis bereits ausgestellt hat
Zeitmangel, Lustlosigkeit oder was auch immer der Grund ist – er zählt nicht. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Behauptet ein Arbeitgeber dreist, er habe bereits ein Zeugnis ausgestellt, muss er das auch beweisen können.



