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Arbeitnehmerdatenschutz: Xing ja, Facebook nein

Veröffentlicht | 25. August 2010 | Keine Kommentare

Die Bundesregierung will den Arbeitnehmerdatenschutz stärken. Heute soll ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen worden sein. Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform:

  • Heimliche Überwachungen mit Kameras sollen unzulässig sein. Die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, aber nur in bestimmten Bereichen und wenn die Mitarbeiter darüber informiert werden.
  • Arbeitgeber sollen sich nicht grenzenlos im Internet über (potenzielle) Beschäftigte informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken (wie Facebook) sollen sie grundsätzlich nicht verwenden dürfen. Anders sieht es bei Plattformen aus, die gerade diesem Zwecke der eigenen Präsentation für künftige Arbeitgeber dienen (z.B. Xing, LinkedIn).  Allgemein zugängliche Informationen aus dem Netz sollen weiterhin nutzbar sein.
  • Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.  Allerdings darf der Arbeitgeber anschließend nur eine kurze Mitteilung erhalten, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist.   Das vollständige Ergebnis der Untersuchung steht nur dem Bewerber zu.
  • Um Straftaten oder «schwerwiegende Pflichtverletzungen» aufzudecken, will der Gesetzgeber einen automatischen Abgleich der Beschäftigtendaten (das sogannte «Screening») in anonymisierter Form erlauben. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten sollen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden dürfen.
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