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Arbeitszeugnis für Geschäftsführer?

Veröffentlicht | 5. April 2011 | Keine Kommentare

Jeder Geschäftsführer hat sicher schon zahlreiche Arbeitszeugnisse für seine Mitarbeiter ausgestellt.  Doch wer hat auch die eigenen Karriereunterlagen im Blick? Geschäftsführer mit eigener Firma werden die Notwendigkeit eines Arbeitszeugnisses nicht so deutlich sehen.  Für angestellte Geschäftsführer sieht die Situation meist anders aus. Fakt ist: Auch sie haben laut Gesetzgeber ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Und den sollten sie auch ernst nehmen. Denn: Wie schnell steht eine Abberufung im Raum. Oder der Anstellungsvertrag wird nicht verlängert, weil der Umsatz nicht stimmt. Der Geschäftsführer verlässt damit oft die Firma in einer Situation, die eine positive Beurteilung über das gesamte Anstellungsverhältnis mitunter schwer werden lässt. Daher: Auch Geschäftsführer sollten regelmäßig um ein Zwischenzeugnis bitten.

Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis

Ein guter Zeitpunkt, um eine Zwischenbilanz zu ziehen, ist zum Beispiel nach Beendigung eines wichtigen Projekts, im Rahmen einer Umstrukturierung oder bei einem Ressort- oder Gesellschafterwechsel. Darüber hinaus kann ein Zwischenzeugnis auch im Zusammenhang mit der alljährlich empfohlenen Entlastung durch die Gesellschafterversammlung angefragt werden. Dieser Anlass kann auch gut als Ausstellungsgrund formuliert werden.

Von Branchenkenntnissen und strategischen Entscheidungen

Der Stellenwert eines Zeugnisses im Bewerbungsverfahren sinkt natürlich, je höher eine Funktion in der Unternehmenshierarchie angesiedelt ist. Auf der anderen Seite ist es durchaus von Vorteil, wenn man als Geschäftsführer seine bisherigen Maßnahmen und Erfolge schwarz auf weiß dokumentieren kann. Und hierauf sollte auch der Fokus bei einem Geschäftsführerzeugnis liegen.  Neben dem Ressort sind vorrangig die Abläufe darzustellen, für die der Geschäftsführer im Tagesgeschäft Verantwortung trägt – gerne auch kombiniert mit der Beurteilung des Fachwissens, der Markt- und Branchenkenntnisse sowie der Berufserfahrung. Dieser Bereich sollte sehr ausführlich sein, da er ein größeres Gewicht als die Leistungsbeurteilung hat. Schließlich sind konkrete Erfolge ein deutliches Zeichen dafür, dass der Geschäftsführer seinen Job gut macht. Im Rahmen der anschließenden Leistungsbeurteilung sollte das Strategische im Vordergrund stehen, ebenso die Verhandlungsstärke, unternehmerisches Denken und Handeln sowie die Führungsqualitäten.

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