Mein Arbeitszeugnis

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Arbeitgeber muss beweisen, dass er das Zeugnis bereits ausgestellt hat

Zeitmangel, Lustlosigkeit oder was auch immer der Grund ist – er zählt nicht. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Behauptet ein Arbeitgeber dreist, er habe bereits ein Zeugnis ausgestellt, muss er das auch beweisen können.

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Arbeitszeugnis: Die häufigsten Fallstricke

Die IHK Kassel im Gespräch mit Herrn Berthold Theuffel-Werhahn und Frau Anette Sophie (beide PricewaterhouseCoopers Legal)

Quelle: Youtube

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Personalakte: Einsicht auch nach Kündigung

In einer Personalakte steht oft so manches, was Ihnen bei der Zeugniserstellung auf die Füße fallen kann. In der Regel erfährt man vieles jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendigt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat daher gestern entschieden, dass Mitarbeiter auch nach der Kündigung Einsicht in ihre Personalakte nehmen dürfen (BAG, Urteil vom 16. November 2010, Az.: 9 AZR 573/09). mehr…

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