Bewerbergespräch: Keine zweite Chance für den ersten Eindruck
“Wenn Du willst, dass man sich für Dich interessiert, dann interessiere Dich auch für andere.” Dieser etwa 200 Jahre alte Rat stammt von Adolph Freiherr von Knigge. Und er ist heute noch aktuell. Autorenkollege Kai Oppel erklärt in seinem “Business Knigge: Die besten Tipps für stilsicheres Auftreten“, wie sich die ehrwürdigen Knigge-Regeln von damals auch in der heutigen Zeit noch anwenden lassen. Einen kleinen Vorgeschmack gibts hier:
Arbeitnehmerdatenschutz: Xing ja, Facebook nein
Die Bundesregierung will den Arbeitnehmerdatenschutz stärken. Heute soll ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen worden sein. Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform:
- Heimliche Überwachungen mit Kameras sollen unzulässig sein. Die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, aber nur in bestimmten Bereichen und wenn die Mitarbeiter darüber informiert werden.
- Arbeitgeber sollen sich nicht grenzenlos im Internet über (potenzielle) Beschäftigte informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken (wie Facebook) sollen sie grundsätzlich nicht verwenden dürfen. Anders sieht es bei Plattformen aus, die gerade diesem Zwecke der eigenen Präsentation für künftige Arbeitgeber dienen (z.B. Xing, LinkedIn). Allgemein zugängliche Informationen aus dem Netz sollen weiterhin nutzbar sein.
- Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings darf der Arbeitgeber anschließend nur eine kurze Mitteilung erhalten, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Das vollständige Ergebnis der Untersuchung steht nur dem Bewerber zu.
- Um Straftaten oder «schwerwiegende Pflichtverletzungen» aufzudecken, will der Gesetzgeber einen automatischen Abgleich der Beschäftigtendaten (das sogannte «Screening») in anonymisierter Form erlauben. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten sollen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden dürfen.
Anonyme Bewerbungen
Anonyme Bewerbungen – ohne Foto, ohne Angabe des Namens und ohne Angabe des Geburtsdatum? Kann diese Vorgehensweise einer möglichen Diskriminierung entgegenwirken? Bietet sie für ausländische oder ältere Bewerber größere Chancen im Bewerberprozess. Drei große deutsche Firmen und zwei internationale Konzerne wollen das nun austesten. In einem Pilotprojekt sollen die Bewerber ausdrücklich kein Foto von sich einsenden. Auch weder Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand dürfen angeben werden, um Rückschlüsse auf diskriminierende Umstände auszuschließen.
- Unternehmen testen anonyme Bewerbungen (FAZ-Online)
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Antidiskriminierungs-Beauftragte für anonyme Bewerbungen (Focus Online)
- Frankreich: 50 Firmen testen anonyme Bewerbungen (Spiegel Online)



