Arbeitszeugnis für Geschäftsführer?
Jeder Geschäftsführer hat sicher schon zahlreiche Arbeitszeugnisse für seine Mitarbeiter ausgestellt. Doch wer hat auch die eigenen Karriereunterlagen im Blick? Geschäftsführer mit eigener Firma werden die Notwendigkeit eines Arbeitszeugnisses nicht so deutlich sehen. Für angestellte Geschäftsführer sieht die Situation meist anders aus. Fakt ist: Auch sie haben laut Gesetzgeber ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Und den sollten sie auch ernst nehmen. Denn: Wie schnell steht eine Abberufung im Raum. Oder der Anstellungsvertrag wird nicht verlängert, weil der Umsatz nicht stimmt. Der Geschäftsführer verlässt damit oft die Firma in einer Situation, die eine positive Beurteilung über das gesamte Anstellungsverhältnis mitunter schwer werden lässt. Daher: Auch Geschäftsführer sollten regelmäßig um ein Zwischenzeugnis bitten. mehr…
Bewerbergespräch: Keine zweite Chance für den ersten Eindruck
“Wenn Du willst, dass man sich für Dich interessiert, dann interessiere Dich auch für andere.” Dieser etwa 200 Jahre alte Rat stammt von Adolph Freiherr von Knigge. Und er ist heute noch aktuell. Autorenkollege Kai Oppel erklärt in seinem “Business Knigge: Die besten Tipps für stilsicheres Auftreten“, wie sich die ehrwürdigen Knigge-Regeln von damals auch in der heutigen Zeit noch anwenden lassen. Einen kleinen Vorgeschmack gibts hier:
Arbeitszeugnisse: ein Meinungsaustausch
Immer öfter wird das Thema Arbeitszeugnisse kontrovers diskutiert. Viele Personaler klagen über den hohen Zeitaufwand, den das rechtssichere Erstellen eines Arbeitszeugnisses mit sich bringt. Auch der Wohlwollensgrundsatz wird kritisch beäugt: Was bringt schon ein Arbeitszeugnis, wenn ich als Arbeitgeber nicht schreiben darf, dass der Mitarbeiter eine Pfeife ist. Eine gute Pro-und Contra-Aufstellung bieten heute die “Stuttgarter Nachrichten“, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Hier gehts zum Artikel: “Arbeitszeugnis – Pro und Contra“



