Mein Arbeitszeugnis

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“Ossi”-Klage abgewiesen

Mit großer Spannung wurde das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart heute erwartet. Auch ich habe alle 10 min auf den News-Ticker geschaut, um zu sehen, wie die Klage der Buchhalterin aus den “neuen” Bundesländern ausgegangen ist.  Sie hatte einen Verstoß gegen das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) moniert, weil ihr Lebenslauf mit einem handschriftlichen Ossi (-)-Vermerk zurückgeschickt worden war. (wir haben hier berichtet).

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Bewerbung: Absage, weil “Ossi”

Unterliegen Bewerber aus den “neuen” Bundesländern heute, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, tatsächlich noch in der Gunst der Personaler? Offenbar ja, wie ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht Stuttgart zeigt.  Es klagt eine 45-jährige Buchhalterin, die sich bei einem Fensterbauer im Ländle beworben hatte, wegen Diskriminierung.  Als sie ihre Bewerbungsunterlagen zurückerhielt, hatte jemand auf dem Lebenslauf „(-) Ossi“ notiert.

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Qualifizierte Arbeitszeugnisse nicht mehr zeitgemäß?

Wer nimmt Arbeitszeugnisse heute eigentlich noch ernst, fragt sich Personalberater Frank Adensam in einem kürzlich erschienenen Beitrag? Ihm sei zumindest nach vielen Gesprächen mit Personalverantwortlichen klar, dass die mit hohem Aufwand erstellten Lobeshymnen oft gar nicht mehr gelesen würden. Offenbar interessiere lediglich die Tätigkeitsbeschreibung, um ein paar Aufhänger fürs Vorstellungsgespräch zu haben. Ok, auch die Schlussformel sei noch ausschlaggebend, weil sie im Gegensatz zum Rest des Zeugnisses nur bedingt einklagbar sei. mehr…

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