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Die häufigsten Schreibfehler im Arbeitszeugnis: Sie/Ihr (Teil 1)

Nachdem ich heute gleich mehrere Zeugnisse mit dem gleichen Fehler in der Hand hatte, ist es Zeit für einen kleinen Blogeintrag. Dieser richtet sich vor allem an die Damen. (Das Lesen des Beitrags schadet jedoch auch keinem männlichen Zeugnisaussteller!) mehr…

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Vor allem der Name muss richtig sein

Der Name des Mitarbeiters muss im Zeugnis stets richtig geschrieben sein. Andernfalls gilt der Zeugnisanspruch als nicht erfüllt. Haben Sie einen titulierten Zeugnisanspruch (zum Beispiel durch ein Urteil oder einen Vergleich), so können Sie den Arbeitgeber durch die Festsetzung eines Zwangsmittels zur Korrektur des Namens bewegen (Hessisches LAG, Urteil vom 23.09.2008, Az: 12 Ta 250/08). mehr…

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Achtung Formfehler: Adressfeld ausgefüllt

Dass das Zeugnis auf dem Geschäftspapier ausgestellt werden sollte, welches das Unternehmen üblicherweise verwendet, ist klar. Viele Arbeitgeber tragen jedoch in das Adressfeld des Geschäftsbogens Name und Anschrift des Zeugnisempfängers ein. Das ist ein klarer Formfehler. mehr…

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