Arbeitgeber muss beweisen, dass er das Zeugnis bereits ausgestellt hat
Zeitmangel, Lustlosigkeit oder was auch immer der Grund ist – er zählt nicht. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Behauptet ein Arbeitgeber dreist, er habe bereits ein Zeugnis ausgestellt, muss er das auch beweisen können.
Arbeitszeugnis für Geschäftsführer?
Jeder Geschäftsführer hat sicher schon zahlreiche Arbeitszeugnisse für seine Mitarbeiter ausgestellt. Doch wer hat auch die eigenen Karriereunterlagen im Blick? Geschäftsführer mit eigener Firma werden die Notwendigkeit eines Arbeitszeugnisses nicht so deutlich sehen. Für angestellte Geschäftsführer sieht die Situation meist anders aus. Fakt ist: Auch sie haben laut Gesetzgeber ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Und den sollten sie auch ernst nehmen. Denn: Wie schnell steht eine Abberufung im Raum. Oder der Anstellungsvertrag wird nicht verlängert, weil der Umsatz nicht stimmt. Der Geschäftsführer verlässt damit oft die Firma in einer Situation, die eine positive Beurteilung über das gesamte Anstellungsverhältnis mitunter schwer werden lässt. Daher: Auch Geschäftsführer sollten regelmäßig um ein Zwischenzeugnis bitten. mehr…
JVA-Häftlinge haben kein Recht auf ein Zeugnis
Insassen einer Justizvollzugsanstalt haben kein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dies hat kürzlich die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth festgestellt (LG Bayreuth, StVK 623/09 Beschluss vom 4.1.2011).



