Zwischenzeugnisse sind bindend
Verpflichtet sich der Arbeitgeber durch einen Vergleich, ein Zeugnis „in Anlehnung an das bereits erteilte Zwischenzeugnis” zu verfassen, so ist er an die Vereinbarung gebunden, auch wenn er nachträglich von einem Fehlverhalten des Mitarbeiters erfahren hat, sagt das ArbG Köln ( Urteil vom 29.6.2009, Az: 6 Ca 9134/08). mehr…
Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
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Ein Zwischenzeugnis Ihres bisherigen Arbeitgebers kann bei einer Bewerbung durchaus von Vorteil sein. Doch auch wenn es bislang keine gesetzliche Verpflichtung gibt: Mittlerweile ist anerkannt, dass Sie auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen dürfen. Sie müssen jedoch ein berechtigtes Interesse vorweisen können. mehr…
Was ist beim Zwischenzeugnis anders?
Das Zwischenzeugnis ist im Wesentlichen wie ein herkömmliches Arbeitszeugnis aufgebaut, und doch gelten hier einige Besonderheiten. Diese sind ganz einfach dem Umstand geschuldet, dass das Zwischenzeugnis während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. mehr…



