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Personalakte: Einsicht auch nach Kündigung

In einer Personalakte steht oft so manches, was Ihnen bei der Zeugniserstellung auf die Füße fallen kann. In der Regel erfährt man vieles jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendigt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat daher gestern entschieden, dass Mitarbeiter auch nach der Kündigung Einsicht in ihre Personalakte nehmen dürfen (BAG, Urteil vom 16. November 2010, Az.: 9 AZR 573/09). mehr…

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Zeugnisfälschung rechtfertigt keine Kündigung?!?

Nehmen wir an, Sie wollen sich bewerben und Ihr Chef stellt Ihnen – vielleicht aus Zeitgründen – kein Zwischenzeugnis aus. Oder Sie wollen ihn nicht darum bitten, damit Ihr Wechselinteresse nicht publik wird. Kämen Sie auf die Idee, sich das Zeugnis selbst auf Firmenpapier auszustellen und die Unterschrift des Vorgesetzten zu fälschen? Ok, grundsätzlich an das Gute im Menschen glaubend – möglich, dass man, wenn man wirklich verzweifelt ist, auch schon mal solche Gedanken hegt. Aber sie in die Tat umzusetzen, spricht schon für eine gehörige Portion Kaltschnäuzigkeit. Aber dass das kein Kündigungsgrund sein soll?  mehr…

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Emmely darf wieder an die Kasse

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat gestern die Kündigung der langjährigen Supermarktkassiererin “Emmely” aufgehoben. Sie darf zurück an ihren Arbeitsplatz. Der Fall der 52-jährigen Berlinerin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Ihr wurde nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil sie zwei  ihr nicht gehörende Leergutbons im Wert von insgesamt € 1,30 einlöste.

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