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Streit um das Arbeitszeugnis
8
Mrz
2018

Zeugnissprache – Chef, Chef – Zeugnissprache (Umfrage)

Zeugnissprache - schwere Sprache

Autorin: Claudia Kilian

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass sie das Gefühl haben, der Arbeitgeber habe das Zeugnis nicht aus bösem Willen so formuliert. Eher vielleicht aus Unkenntnis. Das bringt uns auf eine kleine Umfrage in Sachen Zeugnissprache für ein Stimmungsbild.

Zeugnissprache: Haben Sie das Gefühl, Ihr Chef oder Ihre Chefin weiß, was er/sie tut?

  • Ja, alle Formulierungen sind bewusst gewählt. (34%, 24 Votes)
  • Er/Sie hat sich zumindest bemüht, die richtigen Formulierungen zu treffen. (27%, 19 Votes)
  • Nein, Formulierungen nach der Salzstreuermethode (21%, 15 Votes)
  • Offensichtlich war da ein Zeugnisgenerator im Spiel. (18%, 13 Votes)

Total Voters: 71

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Zeugnissprache – Schwere Sprache

Die Erfahrung zeigt: Man sieht einem Zeugnis an, ob der Zeugnisaussteller noch ein böses Abschiedsgeschenk der besonderen Art machen wollte. Aber das kommt in der Praxis gar nicht so oft vor, wie Sie vielleicht denken. Viele Arbeitgeber scheuen wohl den Aufwand und Ärger, den ein langwieriger Gerichtsprozess mit sich bringen würde. Vielmehr sind viele Unstimmigkeiten auf Zeitmangel, Unwissenheit und fehlende Übung zurückzuführen. In diesen Fällen fällt es oftmals auch leichter, den Arbeitgeber zu Änderungen zu bewegen. Allerdings sollte man auch hier diplomatisch vorgehen, manche wollen sich einfach keine Blöße geben.

Woher kommt die Zeugnissprache?

Im Prinzip hat sich die Zeugnissprache entwickelt aufgrund einer Diskrepanz zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz. Der sog. „Grundsatz der Zeugniswahrheit“ basiert auf einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1960. Das besagt im Wesentlichen, dass die Angaben im Zeugnis wahr sein müssen.

Nach dem Wohlwollensgrundsatz soll der Zeugnisaussteller hingegen dem Arbeitnehmer die weitere berufliche Zukunft nicht unnötig erschweren (BAG, Urteil vom 26.11.1963, Az.:VI ZR 221/62).

  • So ist dem Mitarbeiter trotz kleinerer Auffälligkeiten oder einem einmaligen Fehlverhalten ein einwandfreies Verhalten zu bescheinigen (BAG, Urteil vom 21.6.2005, Az.: 9 AZR 352/04).
  • Oder: Der Arbeitgeber darf sich nicht von Unstimmigkeiten leiten lassen, die ursächlich für das Ausscheiden des Arbeitnehmers waren, wenn der Mitarbeiter sonst ordentlich gearbeitet hat und der Vorgang seine Fähigkeiten und Leistungen nicht kennzeichnet (LAG Hamm, Urteil vom 13.2.1992, Az.: 4 Sa 1077/91).

Als Konsequenz hat sich in der Praxis eine eigene Sprache entwickelt, die zum einen auf positiv klingende Formulierungen setzt, sich zum anderen aber auch bestimmter Methoden bedient, die die positive Formulierung mit einem Schlag zunichte machen können.


Und wie können wir Sie unterstützen?

Egal, ob aus bösem Willen oder aus Unkenntnis – manchmal drückt das Arbeitszeugnis einfach nicht das aus, was der Arbeitgeber damit sagen wollte.  Da gibt es Doppelungen, fehlende Eigenschaften, Widersprüche. Von Individualität keine Spur. Wenn Sie Bedenken haben, dann lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen.

Foto: © Daniel Berkmann/Fotolia

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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