Mein Arbeitszeugnis

Das Zeugnisportal

Emmely darf wieder an die Kasse

Veröffentlicht | 11. Juni 2010 | Keine Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat gestern die Kündigung der langjährigen Supermarktkassiererin “Emmely” aufgehoben. Sie darf zurück an ihren Arbeitsplatz. Der Fall der 52-jährigen Berlinerin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Ihr wurde nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil sie zwei  ihr nicht gehörende Leergutbons im Wert von insgesamt € 1,30 einlöste.

Seit dem sogenannten Bienenstichurteil (1984) ist die Rechtsprechung des BAG auf einer Linie: Danach können auch kleine Delikte, sogenannte Bagatelldelikte, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch das gestrige Urteil kratzt nicht an der Patina des damaligen Grundsatzurteils. Nun ja, vielleicht doch ein bisschen. Die Erfurter Richter stellten klar, dass die fristlose Kündigung eine angemessene Reaktion des Arbeitgebers sein müsse.  Und bei einer Betriebszugehörigkeit von 30 Jahren, in denen die Gekündigte beanstandungsfrei gearbeitet und dadurch hohes Vertrauen erworben hätte, wäre eine Abmahnung angemessener gewesen.

Einen Freibrief für Bagatelldiebstähle erteilt das Bundesarbeitsgericht jedoch nicht. Vielmehr wird wohl der Verhältnismäßigkeitsprüfung zukünftig noch eine größere Bedeutung zukommen.  Hierbei spielen auch die verschiedenen Interessen von Arbeitgeber (an der Kündigung) und Mitarbeiter (Festhalten am Arbeitsplatz) eine Rolle.

Für das Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung sprechen:

  • Schadenshöhe,
  • Art und der Umfang der Störung des Betriebes,
  • eine mögliche Gefährdung anderer Arbeitnehmer,
  • Wiederholungsgefahr und
  • der Grad des Verschuldens (vorsätzlich/grob fahrlässig).

Für den Arbeitnehmer können in die Wagschale geworfen werden:

  • Dauer seiner Betriebszugehörigkeit,
  • bisher unbeanstandetes Verhalten,
  • geringer Grad seines Verschuldens,
  •  Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • die derzeitige Situation und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie
  • die persönlichen, insbesondere die wirtschaftlichen Folgen der Kündigung.

Weitere Artikel zum Thema:

Wir haben hier über das Zeugnis von Emmely berichtet.

Share

Kommentare

Einen Kommentar schreiben