Gut zu Wissen

Arbeitszeugnis bei Kündigung & Co
9
Aug
2018

Ich habe eine Kündigung erhalten – Was muss ich sofort tun?

Kündigung erhalten? Am besten sofort zum Rechtsanwalt

Autorin: Claudia Kilian

Kündigung erhalten: Soll ich zum Anwalt gehen?

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich dafür entscheiden, eine Kündigung einfach hinzunehmen, sollten Sie sich zumindest einmal anwaltlich beraten lassen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kostet Sie das gar nichts oder nur den vereinbarten Eigenanteil (Selbstbehalt).

In den meisten Fällen lässt sich nicht auf einen Blick sagen, ob es sich „lohnt“, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Hier kommt es auf die Details des Einzelfalls an. Eines ist aber sicher: Die Fälle, in denen es sich eindeutig um eine wirksame Kündigung handelt, sind eher selten.Für eine erste kurze Beratung und Einschätzung der Sache darf der Anwalt übrigens nicht mehr als die Erstberatungsgebühr in Höhe von 249,90 EUR einschließlich Mehrwertsteuer verlangen.

Sofort bei der Bundesagentur für Arbeit melden

Nicht erst, wenn Sie die Kündigung erhalten haben, sondern bereits dann, wenn Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich persönlich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Wer das nicht tut, bekommt später bei der Arbeitsagentur Probleme.

Liegt die Kündigung bereits vor, haben Sie noch 3 Tage Zeit, um sich bei der Arbeitsagentur zu melden, wenn Sie  keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskieren wollen. Ihr bisheriger Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen dafür Freizeit zu geben und Sie auch trotz Abwesenheit zu bezahlen.


Achtung

Noch einmal konkret: Noch während Sie arbeiten, die Kündigungsfrist läuft und Sie wissen, wann der letzte Arbeitstag sein wird, sollten Sie Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen. Sie sind krank? Ist man ernsthaft verhindert, z.B. wegen Krankheit, sind Sie verpflichtet, die Meldung bei der Arbeitsagentur so schnell wie möglich nachzuholen.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt die 3-Monats-Frist: Dauert es noch mehr als 3 Monate bis zum Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses, dann reicht es aus, wenn Sie sich spätestens einen Tag vor Beginn der 3-Monats-Frist bei der Arbeitsagentur melden.

Wann droht mir eine Sperrfrist?

Die Sperrzeit droht Ihnen, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihren Job aufgegeben oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben haben.

Die Arbeitsagentur kann Ihnen das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen verweigern, wenn Sie

  • selbst gekündigt haben oder
  • man Ihnen aufgrund eines Fehlverhaltens rechtmäßig gekündigt hat oder
  • Sie einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben, der nicht erkennen lässt, dass er auf Initiative des Arbeitgebers erfolgte.

Wenn Sie allerdings für Ihre Eigenkündigung einen guten Grund hatten, dann kommen Sie in bestimmten Fällen um eine Sperrzeit herum:

  • wiederholter Zahlungsverzug des Arbeitgebers mit dem Gehalt,
  • erhebliche Vertragsverletzungen des Arbeitgebers wie z. B. Gefahr am Arbeitsplatz, Beleidigungen usw.,
  • Umzug zum Ehepartner oder Lebenspartner,
  • Mobbing – sofern sich das beweisen lässt.

Achtung

Schildern Sie bei der Arbeitsagentur genau und ausführlich alle Ereignisse und Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben. Was Sie nicht vortragen, wird der Sachbearbeiter auch nicht zu Ihren Gunsten berücksichtigen.


Und wie können wir Sie unterstützen?

Bitte denken Sie sofort nach einer Kündigung auch an Ihr Arbeitszeugnis und fordern Sie es an. Nur so stellen Sie rechtzeitig die Weichen für ein gutes Arbeitszeugnis. Wenn Sie Bedenken haben, dass Ihr Arbeitszeugnis versteckte Hinweise enthält, lassen Sie es besser prüfen:  Wir machen für Sie den Zeugnis-Check.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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