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“Ossi”-Klage abgewiesen

Veröffentlicht | 15. April 2010 | 1 Kommentar

Mit großer Spannung wurde das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart heute erwartet. Auch ich habe alle 10 min auf den News-Ticker geschaut, um zu sehen, wie die Klage der Buchhalterin aus den “neuen” Bundesländern ausgegangen ist.  Sie hatte einen Verstoß gegen das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) moniert, weil ihr Lebenslauf mit einem handschriftlichen Ossi (-)-Vermerk zurückgeschickt worden war. (wir haben hier berichtet).

Soeben kam nun die Meldung: Klage abgewiesen. Auch wenn der Vermerk als Diskriminierung verstanden werden könne, Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, so die Stuttgarter Arbeitsrichter. Unter ethnischer Herkunft sei mehr zu verstehen als nur die regionale Herkunft (ArbG Stuttgart, Urteil vom 15.4.2010, Az.: 17 Ca 8907/09).

Keine leichte Entscheidung für das Stuttgarter Arbeitsgericht. Bereits im Vorfeld hatten sich Rechtsexperten, Ethnologen und wer auch immer etwas zu dem Thema sagen wollte, zu Wort gemeldet. Sogar Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes,  hat sich eingeschaltet. Zur Vermeidung von Benachteiligung bei Bewerbungen sollen ihrer Meinung nach anonymisierte Lebensläufe angebracht sein.

Offenbar wird sich eine endgültige Entscheidung aber wohl noch in die Länge ziehen. So hat das Gericht bereits angekündigt, die Berufung gegen das Urteil zuzulassen.  Im Hinblick auf die Tragweite der Entscheidung wäre sogar eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht nicht ausgeschlossen.

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Kommentare

eine Antwort auf ““Ossi”-Klage abgewiesen”

  1. mein-arbeitszeugnis.com
    November 12th, 2010 @ 15:57

    Nachtrag: Mittlerweile wurde der Rechtsstreit am 15.10.2010 vor dem LAG Baden-Württemberg (Az.: 8 Sa 31/10) per Vergleich beendet – und das wohlweislich ohne größeres Tamtam.

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