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15
Dez
2022

Die ausführliche Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis

Tätigkeitsbeschreibung

Autorin: Claudia Kilian

Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis ist eines der Kernstücke. Nur durch eine aussagekräftige Aufgabenbeschreibung kann ein zukünftiger Arbeitgeber einschätzen, ob Sie die gewünschten fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen für den Job mitbringen.  

Ist die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis ausführlich genug?

Eins vorweg: Der Arbeitgeber muss bei der Beschreibung des Aufgabenbereiches enge Grenzen beachten. Alle Tätigkeiten, die Sie im Laufe Ihrer Firmenzugehörigkeit ausgeübt haben, sind vollständig und verständlich darzustellen. Dabei lautet die Grundregel: „im Verhältnis zur Stelle“. Je qualifizierter die Stelle ist, umso ausführlicher und detaillierter sollte der Aufgabenbereich erläutert sein.


Achtung

Wir alle wissen: Wenn Zeit knapp ist, kommt meist nichts Gutes dabei raus. Und warum kümmern sich viele dann erst am Ende eines Jobs um das Arbeitszeugnis? Mit unseren 4 simplen Tipps stellen Sie im Vorfeld sicher, dass Sie am letzten Tag ein gutes Arbeitszeugnis in den Händen halten.

Im Verhältnis zur Leistungsbeurteilung

Aber Achtung, die Aufgabenbeschreibung sollte immer im Verhältnis zum restlichen Zeugnistext ausfallen. Andernfalls entsteht leicht der Eindruck, Sie waren zwar mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut, konnten diese im Ergebnis jedoch nicht erfüllen. Zudem könnte eine sehr lange Tätigkeitsbeschreibung darauf schließen lassen, dass das Arbeitszeugnis von dem Mitarbeiter selbst geschrieben wurde. Konzentrieren Sie also in erster Linie auf Ihre Hauptverantwortung oder Ihre Hauptaufgabe. Darunter dokumentieren Sie dann Ihre Aufgaben.

Wenn Sie Personalverantwortung trugen, für namhafte Kunden zuständig waren oder besondere Vertretungsbefugnisse oder Prokura hatten, sind diese Tatsachen ebenfalls in der Aufgabenbeschreibung zu erwähnen.


Achtung

Hatten Sie im Laufe der Unternehmenszugehörigkeit mehrere Funktionen inne, so müssen sämtliche Aufgaben dargestellt werden. Mitunter kann dies den Umfang eines Arbeitszeugnisses ganz schön überdehnen. In der Regel hebt man die Aufgaben der letzten Funktion hervor bzw. die der wichtigsten. Von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn Sie ein Zwischenzeugnis erhalten haben und hinsichtlich der Aufgaben einfach auf dessen Inhalt verweisen können.

Noch zwei Hinweise:

  • Überprüfen Sie immer, welche Aufgaben tatsächlich wichtig waren.
  • Besondere Projekte können auch weiter unten im Rahmen der Leistungsbeurteilung erwähnt werden, damit die Tätigkeitsbeschreibung nicht zu lang wird.

Aufzählung oder Fließtext?

Sollen die einzelnen Aufgaben besser als Aufzählung oder als Fließtext dargestellt werden? Auch diese Frage hören wir öfter. Die Antwort: Geschmackssache! Beides hat sicher seine Vorteile. Bei einfacheren Tätigkeiten kann man Aufgaben mit ein paar gezielten Sätzen beschreiben und auch gleich mit Erfolgen anreichern.

Handelt es sich eher um eine komplexere Tätigkeit mit verschiedenen Aufgabenfeldern, bietet sich eher eine Aufzählung an. Diese kann man auch nach Aufgabenfeldern clustern. Und es gibt noch etwas, was für eine Aufzählung spricht: Eine Aufzählung sticht in einem längeren Fließtext heraus. Damit wird die Wichtigkeit dieses Bereiches noch einmal unterstrichen.

Mehr zum Thema: Stichwortartige Aufzählung der Tätigkeiten im Zeugnis (#Urteil)


Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie sind unsicher, welche Ihrer Aufgaben in Ihrer Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis stehen sollten? Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Auswahl und Gewichtung im Rahmen unseres Service:

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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