zuletzt geprüft und überarbeitet:
4. Juni 2026
Lesedauer: 2 Minuten
Ein Zwischenzeugnis kann einen wichtigen Unterschied in Ihrer Bewerbung machen. Nutzen Sie daher jede sich bietende Möglichkeit, um Ihre aktuellen Leistungen und Erfahrungen zu dokumentieren . Unser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über alle Situationen, in denen man ein Zwischenzeugnis anfragen kann.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ein Zwischenzeugnis dokumentiert aktuelle Berufserfahrungen und kann daher bei einer Bewerbung immer von Vorteil sein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Der Arbeitgeber muss also kein Zwischenzeugnis ausstellen. Wenn der Mitarbeitende aus einem triftigen Grund auf das Zwischenzeugnis angewiesen ist, kann das Zwischenzeugnis eine vertragliche Nebenpflicht sein. Es gibt eine Reihe von Situationen, die den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis rechtfertigen können.
Zwischenzeugnis verlangen: Am besten nicht ohne triftigen Grund
Erst einmal eins vorweg: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis . Das bedeutet, es steht in keinem Gesetz, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis hat bzw. wann er nach einem Zwischenzeugnis fragen kann.
Mittlerweile erkennt aber das Bundesarbeitsgericht an, dass die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses eine vertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers sein kann – wenn der Mitarbeiter aus einem triftigen Grund auf das Zwischenzeugnis angewiesen ist (BAG, Urteil vom 20.5.2020, Az.: 7 AZR 100/19 ).
Was ist ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis?
Ein Grund gilt laut BAG als triftig, wenn er bei verständiger Betrachtung den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis als berechtigt erscheinen lässt und das Zeugnis geeignet ist, den angestrebten Zweck zu fördern. Bei der Auslegung soll man nicht kleinlich vorgehen. (Um es konkret zu machen: Triftig bedeutet, dass es einen echten, nachvollziehbaren Anlass geben muss. Nicht jeder Wunsch reicht, aber die Hürde ist bewusst niedrig gehalten.)
In diesen Fällen können Sie ein Zwischenzeugnis anfragen
In der Praxis haben sich mittlerweile zahlreiche Fälle herausgebildet, die den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis rechtfertigen können:
Eine Kündigung wurde ausgesprochen oder steht bevor. Der Mitarbeitende braucht ein Zeugnis, um sich während einer (längeren) Kündigungsfrist zu bewerben.
Eine Kündigung wurde ausgesprochen und Mitarbeiter und Arbeitgeberseite streiten vor Gericht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzklage ) – (BAG, Urteil vom 20.5.2020, Az.: 7 AZR 100/19 ).
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet in den nächsten drei Monaten.
Der direkte Vorgesetzter verlässt das Unternehmen oder wechselt innerhalb der Firma.
Der Mitarbeitende wechselt den Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens oder wird befördert.
Der Mitarbeiter will sich beruflich neu orientieren, zum Beispiel nach einer längeren Erkrankung. (LAG Köln, Urteil vom 04.03.2026, Az.: 5 SLa 495/25 ).
Der Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst beginnt in Kürze.
Das Arbeitsverhältnis ruht aus einem anderen Grund, zum Beispiel aufgrund einer längeren Kur, Elternzeit oder der Übernahme eines politischen Mandats.
Es gibt Umstrukturierungen in der Firma, die sich auf den Arbeitsplatz des Mitarbeitenden auswirken können.
Dem Unternehmen droht Insolvenz.
Ein Betriebsübergang steht bevor.
Der Mitarbeitende plant eine Fortbildung, zum Beispiel ein Studium. Für die Zulassung ist ein aktuelles Zeugnis erforderlich.
Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso komplizierter
Am Ende eines Arbeitsverhältnisses ärgern sich viele Mitarbeitende, dass sie zu gegebener Zeit kein Zwischenzeugnis angefragt haben – insbesondere nach mehreren Jahren, verschiedenen Aufgaben, Funktionen und Vorgesetzen oder sogar Betriebsübergängen. Alle notwendigen Informationen zusammenzusammeln, kann ganz schön aufwendig sein. Und das Zeugnis wird immer länger und länger . Und dann kommt vielleicht noch eine Umstrukturierung, eine Namensänderung oder Ähnliches dazu, da muss man mitunter ziemlich scharf nachdenken, was man am besten schreibt. Vorteilhafter ist es hingegen, wenn man im Arbeitszeugnis schreiben kann „Über diesen Zeitraum gibt ein separates Zwischenzeugnis Auskunft . “
Von Zeit zu Zeit oder per Vertrag
Was tut man aber nun in den Fällen, in denen sich kein Ausstellungsgrund für ein Zwischenzeugnis bietet: keine Elternzeit in Sicht, kein Bundestagsmandat und das Arbeitsverhältnis wird glücklicherweise auch noch eine Weile Bestand haben. Damit Mitarbeitende jedoch nicht irgendwann doch in die obige Situation schlittern, sind einige Unternehmen dazu übergegangen, – ob per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung -, nach einer bestimmten Anzahl von Jahren der Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis zu verbriefen. Zudem gibt es auch Tarifverträge, die ein solches Recht festlegen.
Unser Tipp!
Ist in Ihrem Unternehmen auch eine solche Regelung nicht gegeben, hilft nur eins. Anlässe schaffen! „10 Jahre im Unternehmen“ wäre doch ein prima Anlass, um sich seine Leistungen dokumentieren zu lassen. Finden Sie nicht?
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