Gut zu Wissen

Recht auf ein Arbeitszeugnis
3
Nov
2008

Was, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?

Autorin: Claudia Kilian

Die Gründe, warum ein Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt, können wahrhaft vielseitig sein: Zeitmangel, Unsicherheit, fehlende Kenntnis und Übung. In vielen Firmen – gerade in kleinen Familienunternehmen – wird die Ausstellung eines Zeugnisses nicht mal als Arbeitgeber-Pflicht wahrgenommen. Und dann gibt es noch die Fälle, wo sich Arbeitgeber und Mitarbeiter im Streit getrennt haben. Vielfach bleibt aber einfach im täglichen Arbeitsalltag keine Zeit für zusätzliche Arbeiten, die so aufwändig sind wie ein gut durchdachtes Zeugnis. Was tun, wenn Ihnen der Arbeitgeber also kein Zeugnis ausstellt?

Sind Sie „im Guten“ auseinander gegangen, sollte es Ihnen nicht schwer fallen, bei Ihrem Arbeitgeber noch einmal persönlich oder telefonisch um ein Zeugnis zu bitten. Andernfalls empfiehlt es sich, ihn mit einer schriftlichen Erinnerung oder einem vergleichbar freundlichen Brief zur Erstellung eines Zeugnisses aufzufordern. Achtung: Fristsetzung nicht vergessen!


Musterschreiben: Erinnerung an das Zeugnis

Sehr geehrter Herr … /Sehr geehrte Frau …,

am … habe ich Ihr Unternehmen verlassen und leider bis zum heutigen Tage kein Arbeitszeugnis erhalten. Ich bitte Sie daher, mir bis zum … ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen, welches auch Angaben zu meiner Leistung und Führung beinhaltet.

Sollte ich bis zum oben genannten Termin das Zeugnis nicht erhalten haben, werde ich nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Auch nach Erinnerung kein Zeugnis

Leistet Ihr Arbeitgeber auch einer solchen Aufforderung nicht Folge, könnte bereits ein Schreiben eines Rechtsanwalts den nötigen Druck erzeugen, ansonsten hilft Ihnen nur noch die Klage vor dem Arbeitsgericht. In besonders eiligen Fällen können Sie auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. In diesem Fall müssen Sie aber darlegen können, dass Ihnen sonst erhebliche Nachteile für Ihre Karriere drohen.


Und wie können wir Sie unterstützen?

Gerade wenn es im Vorfeld etwas „Gerangel“ um die Ausstellung des Arbeitszeugnisses gegeben hat, ist der Arbeitgeber vielleicht etwas verstimmt und widmet sich der Erstellung nicht mit der notwendigen Sorgfalt oder Genauigkeit. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Arbeitszeugnis alle rechtlichen Anforderungen erfüllt oder der Arbeitgeber Sie angemessen beurteilt hat, lassen Sie es besser überprüfen. Zum Beispiel hier: Zeugnis-Check. Auf Wunsch überarbeiten wir auch gerne Ihr Arbeitszeugnis (unser Service: Zeugnis-Überarbeitung) oder erstellen einen Entwurf nach Ihren Vorgaben (unser Service: Zeugnis-Erstellung).

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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