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April 3, 2018

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2018

Arbeitszeugnis gefaltet und getackert (#Urteil)

Darf ein Arbeitszeugnis gefaltet und getackert werden, wenn der Arbeitgeber es mit einem Brief versenden will? Das LAG Rheinland-Pfalz verweist auf die ständige Rechtsprechung des BAG. Danach muss das Arbeitszeugnis vor allem kopierfähig bleiben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017, Az: 5 Sa 314/17)
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