6
Mrz
2019
Arbeitszeugnis: Gelochtes Geschäftspapier kein Geheimzeichen (#Urteil)
Gelochtes Geschäftspapier bei einem Arbeitszeugnis stellt kein unzulässiges Geheimzeichen dar. Ein Arbeitnehmer kann daher kein ungelochtes Papier verlangen, wenn gelochtes Geschäftspapier in der Branche Standard ist.