21
Jan
2020
Hinweis auf das Betriebsratsamt unzulässig (#Urteil)
Der Arbeitgeber darf die Betriebsratstätigkeit eines Mitarbeiters nicht im Arbeitszeugnis erwähnen. Auch versteckte Hinweise (z. B. die Formulierung "Die Arbeit kann nicht mehr bewertet werden.") sind nicht erlaubt.