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Januar 21, 2020

21
Jan
2020

Hinweis auf das Betriebsratsamt unzulässig (#Urteil)

Der Arbeitgeber darf die Betriebsratstätigkeit eines Mitarbeiters nicht im Arbeitszeugnis erwähnen. Auch versteckte Hinweise (z. B. die Formulierung "Die Arbeit kann nicht mehr bewertet werden.") sind nicht erlaubt.
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