3
Jan
2022
Unterschrift im Arbeitszeugnis darf nicht abweichen (#Urteil)
Jede Unterschrift ist einzigartig. Im Rechtsverkehr gilt sie daher als Erkennungsmerkmal einer Person. Aus diesem Grund darf die Unterschrift im Arbeitszeugnis nicht von der normalen Signatur abweichen. Sonst kann der Eindruck entstehen, der Unterzeichner will sich vom Zeugnisinhalt distanzieren.