17
März
2025
Zeugnisdatum: 4 bis 8 Wochen später sind ok
Bisher galt: Das Arbeitszeugnis sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein – alles andere könnte auf einen Streit über das Arbeitszeugnis hindeuten. Doch jetzt überrascht das LAG Köln mit einer neuen Entscheidung. Die bisherige Schallgrenze von maximal 14 Tagen wackelt.