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  • Arbeitszeugnis: Gelochtes Geschäftspapier kein Geheimzeichen (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: Gelochtes Geschäftspapier kein Geheimzeichen (#Urteil)

    Gelochtes Geschäftspapier bei einem Arbeitszeugnis stellt kein unzulässiges Geheimzeichen dar. Ein Arbeitnehmer kann daher kein ungelochtes Papier verlangen, wenn gelochtes Geschäftspapier in der Branche Standard ist.

  • Muss Karneval im Arbeitszeugnis erwähnt werden? (#Urteil)

    Muss Karneval im Arbeitszeugnis erwähnt werden? (#Urteil)

    Muss im Arbeitszeugnis bestätigt werden, dass man in der Karnevalszeit gearbeitet hat? Bei einer Kellnerin wohl schon, sagt das Arbeitsgericht Köln.

  • Muss ehrlich im Arbeitszeugnis stehen? (#Urteil)

    Muss ehrlich im Arbeitszeugnis stehen? (#Urteil)

    Kann ein Arbeitnehmer fordern, dass die Eigenschaft ehrlich im Arbeitszeugnis bescheinigt wird? Das LAG Hamm sagt ja, wenn die Eigenschaft branchenüblich ist und der Arbeitnehmer redlich war.   

  • Muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis rückdatieren? (#Urteil)

    Muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis rückdatieren? (#Urteil)

    Ein Arbeitszeugnis, das weit nach dem letzten Arbeitstag ausgestellt wurde, wirft Fragen auf. Doch muss der Arbeitgeber wirklich das Arbeitszeugnis rückdatieren?

  • Emotionale Präsenz im Arbeitszeugnis versteckter Hinweis (#Urteil)

    Der Hinweis auf eine emotionale Präsenz im Arbeitszeugnis kann darauf hindeuten, die die Mitarbeiterin ihre Gefühle an den Schultern der (männlichen) Kollegen abarbeitet, sagt das LAG Köln.

  • Arbeitszeugnis gefaltet und getackert (#Urteil)

    Arbeitszeugnis gefaltet und getackert (#Urteil)

    Darf ein Arbeitszeugnis gefaltet und getackert werden, wenn der Arbeitgeber es mit einem Brief versenden will? Das LAG Rheinland-Pfalz verweist auf die ständige Rechtsprechung des BAG. Danach muss das Arbeitszeugnis vor allem kopierfähig bleiben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017, Az: 5 Sa 314/17)

  • Zeugnissprache – Chef, Chef – Zeugnissprache (Umfrage)

    Zeugnissprache – Chef, Chef – Zeugnissprache (Umfrage)

    Immer wieder hören wir von Kunden, dass sie das Gefühl haben, der Arbeitgeber habe das Zeugnis nicht aus bösem Willen so formuliert. Eher vielleicht aus Unkenntnis. Das bringt uns auf eine kleine Umfrage in Sachen Zeugnissprache für ein Stimmungsbild.

  • Selbstständige Arbeitsweise im Arbeitszeugnis (#Urteil)

    Selbstständige Arbeitsweise im Arbeitszeugnis (#Urteil)

    Können Sie verlangen, dass eine selbstständige Arbeitsweise im Arbeitszeugnis erwähnt wird? Das LAG Düsseldorf sagt nein. Entscheidend ist jedoch, was im Arbeitsumfeld üblich ist.

  • Arbeitszeugnis nach Vergleich: Arbeitgeber darf von Wortlaut nicht abweichen (#Urteil)

    Arbeitszeugnis nach Vergleich: Arbeitgeber darf von Wortlaut nicht abweichen (#Urteil)

    Wird per Vergleich ein konkreter Zeugnistext vereinbart, darf der Arbeitgeber davon nicht abweichen, auch nicht in Kleinigkeiten.

  • Wenn das Arbeitszeugnis reine Provokation ist (#Urteil)

    Wenn das Arbeitszeugnis reine Provokation ist (#Urteil)

    Stellt der Arbeitgeber ein polemisches Arbeitszeugnis aus, so ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt.

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