Schlagwort: Zeugniskorrektur
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Mit freundlichen Grüßen im Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist kein Geschäftsbrief im engeren Sinne. Briefelemente machen daher keinen Sinn.
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Krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis? (#Urteil)
Eine krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis ist nicht zulässig, da man die Identität des Ausstellers nicht eindeutig feststellen kann. Eine gekippte Unterschrift lässt die Ernsthaftigkeit des Zeugnisses bezweifeln (LAG Hamm, Beschluss vom 27. 7. 2016, Az.: 4 Ta 118/16).