Gut zu Wissen

Streit um das Arbeitszeugnis
10
Sep
2020

Zeugnisberichtigungsklage: Wie gut sind Ihre Chancen?

Autorin: Claudia Kilian

Sind Sie in Ihren Arbeitszeugnis auf Formulierungen gestoßen, über die Sie unglücklich oder verärgert sind? Die gute Nachricht: Sie können von Ihrem Arbeitgeber eine Änderung verlangen bzw. mit einer Zeugnisberichtigungsklage einfordern. Die schlechte: nicht alle Forderungen lassen sich vor Gericht durchsetzen.

Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und sind mit einigen Formulierungen nicht einverstanden. Vielleicht fehlen auch bestimmte Tätigkeiten oder sogar die Führungsverantwortung. Doch sollte man gleich den Gang zum Gericht wagen? Das wollen sicherlich die wenigsten. Ein gut vorbereitetes Gespräch mit Vorgesetzten oder der HR-Abteilung bringt sicherlich in den meisten Fällen schon den gewünschten Erfolg.


Achtung

Wir raten davon ab, bereits bei dem ersten Gespräch einen Rechtsanwalt zu erwähnen. Das verschärft die Situation. Sie können das immer noch, wenn der Arbeitgeber definitiv nicht bereit ist, die gewünschten Änderungen vorzunehmen. Lassen Sie sich in dem Fall von einem Rechtsanwalt beraten, ob eine Zeugnisberichtigungsklage erfolgreich sein könnte. Diese sollte jedoch immer erst der letzte Schritt sein. Ein Rechtsanwalt wird, wenn er gute Chancen sieht, erst einmal versuchen, außergerichtlich vorzugehen. Und ein Brief vom Anwalt kann so manches Wunder bewirken.

Arbeitgeber kann Formulierungen frei wählen

Zunächst ist es erst einmal Sache Ihres Arbeitgebers, welche Formulierungen er wählt. Er kann frei entscheiden, welche Ihrer Leistungen und Eigenschaften er hervorheben oder zurücktreten lassen will. Sie haben kein Recht darauf, dass Ihr Arbeitgeber bestimmte individuelle Formulierungen verwendet oder besondere Erfolge hervorhebt.

Es gibt jedoch ein größere Anzahl von Gerichtsentscheidungen, in denen Mitarbeiter um ihr Recht auf ein positives, aussagekräftiges Arbeitszeugnis kämpfen. Doch nicht alle Zeugnisberichtigungsklagen waren erfolgreich. Eine Auswahl:

Zeugnisberichtigungsklage: Hier könnten Sie Erfolg haben

Gute Chancen auf eine Änderung haben Sie jedoch dann, wenn

  • Ihr Zeugnis grammatikalische oder orthografische Fehler enthält,
  • das Dokument nicht den gängigen Formvorschriften entspricht,
  • bestimmte Daten, zum Beispiel das Eintritts- oder Austrittsdatum falsch angegeben werden,
  • Ihre Aufgabenbeschreibung falsch oder unvollständig dargestellt wird,
  • wichtige Zeugniselemente (zum Beispiel Leistungskriterien) fehlen,
  • negative (d. h. nicht wohlwollende) Formulierungen gewählt wurden,
  • Tatsachen im Zeugnis erwähnt werden, die dort nichts zu suchen haben oder wenn
  • verschlüsselte oder widersprüchliche Aussagen bzw. Geheimzeichen im Zeugnis enthalten sind.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Haben Sie Zweifel , ob Ihr Arbeitszeugnis in Ordnung ist, lassen Sie es besser überprüfen. Auf Wunsch überarbeiten wir auch gerne Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben.

Wie läuft das Verfahren bei einer Zeugnisberichtigungsklage ab?

Bei einer Zeugnisberichtigungsklage wird der Rechtsanwalt in der Klageschrift in der Regel konkrete Formulierungen vorschlagen, die Sie geändert haben wollen. Drei bis vier Wochen später wird ein Gütetermin stattfinden, um das Verfahren möglichst schnell und kostengünstig mit einem Vergleich beenden zu können.


Achtung

Ein Vergleich hat immer Vorteile. Bedenken Sie, so ein Rechtsstreit kann belastend sein. Zudem erzielen Sie mit einem Vergleich womöglich mehr, als der Richter Ihnen zusprechen würde, beispielsweise eine wohlwollende Schlussformulierung. 

Kommt es nicht zum Vergleich, müssen Sie – je nachdem wie beschäftigt die Richter sind – mit durchschnittlich vier oder fünf Monaten rechnen, bis das Arbeitsgericht ein Urteil fällt.

Beweisregeln: Sie wollen einfach ein besseres Zeugnis haben?

Viele Arbeitnehmer sind einfach unzufrieden mit der Bewertung im Arbeitszeugnis. Sie wollen ein gutes oder sehr gutes Zeugnis. Hier gibt es vor Gericht klare Beweisregeln. Eine befriedigende Beurteilung gilt als Durchschnitt, sagt das Bundesarbeitsgericht. Wer ein gutes oder sehr gutes Zeugnis haben will, muss beweisen, dass seine Leistungen überdurchschnittlich waren.


Achtung

Bewahren Sie Zielvereinbarungsprotokolle, Mitarbeiterbeurteilungsbogen oder auch lobende E-Mails auf. Wenn Sie Umsatzverantwortung haben, kann vielleicht auch das Reporting sinnvoll sein. Dokumentieren Sie regelmäßig Ihre Aufgaben und Projekte in einer Liste. Erfahrungsgemäß weiß man nach einigen Jahren nicht mehr genau, was man alles gemacht hat. Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn Sie positive Zwischenzeugnisse vorlegen können, die noch nicht so lange zurückliegen.

Liegt das Arbeitszeugnis jedoch unter dem Durchschnitt (mangelhaft oder ausreichend), wird die Beweislast umgedreht. Hier muss der Arbeitgeber die schlechte Leistung belegen. Bedenken Sie jedoch, dass das gesamte Arbeitsverhältnis beurteilt werden muss!

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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