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Achtung Zwischenzeugnis
17
Mrz
2022

Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Autorin: Claudia Kilian

Ein Zwischenzeugnis kann bei einer Bewerbung immer von Vorteil sein. Doch es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.  In der Praxis sind jedoch mittlerweile einige Situationen anerkannt, in denen Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können. 

Wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen sollten

Wie kein Recht auf ein Zwischenzeugnis, werden viele jetzt fragen. In der Tat steht in keinem Gesetz, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis hat bzw. wann er nach einem Zwischenzeugnis fragen kann. In der Praxis haben sich jedoch mittlerweile zahlreiche Fälle herausgebildet, die den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis rechtfertigen können:

  • Ihr Arbeitgeber hat Sie über eine bevorstehende Kündigung informiert. Sie brauchen ein Zeugnis, um sich zu bewerben.
  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet in den nächsten drei Monaten.
  • Ihr direkter Vorgesetzter verlässt das Unternehmen oder wechselt innerhalb der Firma.
  • Sie selbst wechseln den Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens oder werden befördert.
  • Der Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst beginnt in Kürze.
  • Sie unterbrechen Ihr Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund, zum Beispiel aufgrund einer längeren Kur, Elternzeit oder der Übernahme eines politischen Mandats.
  • Es gibt Umstrukturierungen in der Firma, die sich auf Ihren Arbeitsplatz auswirken können, oder dem Unternehmen droht Insolvenz.
  • Ein Betriebsübergang steht bevor.
  • Sie planen eine Fortbildung, zum Beispiel ein Studium. Für die Zulassung ist ein aktuelles Zeugnis erforderlich.

Mittlerweile erkennt auch das Bundesarbeitsgericht an, dass die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses eine vertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers sein kann – Wenn der Mitarbeiter aus einem triftigen Grund auf das Zwischenzeugnis angewiesen ist, so zum Beispiel während eines Kündigungsschutzprozesses (BAG, Urteil vom 20.5.2020, Az.: 7 AZR 100/19).

Zwischenzeugnis verlangen: Am besten nicht ohne Grund


Achtung

Generell ist es nicht empfehlenswert, ohne triftigen Grund um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Ihr Arbeitgeber wird vermuten, dass Sie das Unternehmen verlassen wollen. Nutzen Sie daher jede Möglichkeit auf ein reguläres Zwischenzeugnis.

Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso komplizierter

Warum habe ich mir damals kein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, ärgern sich viele heute, die nach zahlreichen Jahren und verschiedenen Aufgabenfeldern, Vorgesetztenwechsel oder sogar Betriebsübergängen nun ein Arbeitszeugnis anfordern. Bis man die Informationen alle zusammen hat … Da hat der Vorgesetzte, der das Zeugnis ausstellen muss,  ganz schön zu tun.  Und das Zeugnis wird immer länger und länger. Und dann kommt vielleicht noch eine Umstrukturierung, eine Namensänderung oder Ähnliches dazu, da muss man mitunter ziemlich scharf nachdenken, was man am besten schreibt. Wie einfach ist es hingegen, wenn man schreiben kann „Über diesen Zeitraum gibt ein separates Zwischenzeugnis Auskunft. „

Von Zeit zu Zeit oder per Vertrag

Was tut man aber nun in den Fällen, in denen sich kein Ausstellungsgrund für ein Zwischenzeugnis bietet: keine Elternzeit in Sicht, auch das Bundestagsmandat kann man eigentlich ausschließen und das Arbeitsverhältnis wird glücklicherweise auch noch eine Weile Bestand haben. Damit Mitarbeiter jedoch nicht irgendwann doch in die obige Situation schlittern, sind einige Firmen dazu übergegangen, – ob per Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung -, nach einer bestimmten Anzahl von Jahren der Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis zu verbriefen. Zudem gibt es auch Tarifverträge, die ein solches Recht festlegen.


Unser Tipp!

Ist in Ihrem Unternehmen auch eine solche Regelung nicht gegeben, hilft nur eins. Anlässe schaffen!  „10 Jahre im Unternehmen“ wäre doch ein prima Anlass, um sich seine Leistungen dokumentieren zu lassen. Finden Sie nicht?


Und wie können wir Sie unterstützen?

Auch ein Zwischenzeugnis sollte die formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis erfüllen. Lassen Sie es, wenn Sie Zweifel haben, besser überprüfen, zum Beispiel mit unserem Zeugnis-Check. Auf Wunsch überarbeiten wir auch gerne Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben.  

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com