mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr
mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr

Ironie im Arbeitszeugnis? Arbeitnehmer darf Korrektur einfordern (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Arbeitszeugnis zu positiv

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wenn ein Arbeitszeugnis übertrieben positiv erscheint, kann der Arbeitnehmer Berichtigung fordern. Zumindest dann, wenn die Bewertungen offensichtlich einen ironischen Charakter haben und damit als nicht ernst gemeint erscheinen. 
  • Das Arbeitszeugnis ist wertlos, wenn der ganze Zeugnistext durch übertriebene Steigerungen ins Lächerliche gezogen wird.
  • Die Formulierung „Wenn es bessere Noten als ’sehr gut‘ geben würde, würden wir ihn damit beurteilen.“ ist ironisch gemeint. 

Übertriebene Formulierungen machen Arbeitszeugnis wertlos

Die Vorgeschichte der Entscheidung vom LAG Hamm ist schnell erzählt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben in einem Vergleich vereinbart, dass der Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf vorlegen darf und der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund davon abweichen darf.

Im Wesentlichen hielt sich der Arbeitgeber wohl auch an den Entwurf, verwendete jedoch ein paar Steigerungen („äußerst„, „extrem“ und „hervorragend„) mehr  als vorgegeben. Darüber hinaus ersetzte er die Formulierung „Wir bewerten ihn mit sehr gut“ durch „Wenn es bessere Noten als ’sehr gut‘ geben würde, würden wir ihn damit beurteilen„. Schließlich änderte er noch die Schlussformulierung „Herr …  verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern“  durch „Herr … verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir zur Kenntnis nehmen.“

Damit habe die Arbeitgeberseite den Vergleich nicht erfüllt, so die Meinung des ehemaligen Mitarbeiters. Er beantragte beim Arbeitsgericht die Festsetzung eines Zwangsgelds. Durch die geänderten Formulierungen sei das gesamte Zeugnis wertlos, weil der ganze Zeugnistext ins Lächerliche gezogen werde. Das LAG Hamm gab dem Arbeitnehmer Recht.

Bewertungen offenbar nicht ernst gemeint

Auch die Richter des LAG Hamm waren der Meinung, der Arbeitgeber habe die im Vergleich vereinbarte Maßgabe nicht erfüllt. Der Arbeitnehmer hatte durch den Vergleich die Formulierungshoheit – er durfte die Formulierungen im Arbeitszeugnis vorgeben. Von diesem Entwurf habe der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen dürfen.

Dennoch habe der Arbeitgeber ohne wichtigen Grund einige Zeugnis-Formulierungen geändert. Vor allem durch die auffälligen Steigerungen der bereits sehr guten Bewertungen entsteht der Gesamteindruck, dass die Bewertungen nicht ernst gemeint seien. Ein ironischer Charakter des Gesamtzeugnisses sei nicht von der Hand zu weisen.

„Kein Bedauern“ spricht für pure Ironie

Durch die geänderte Schlussformel in : „Herr … verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir zur Kenntnis nehmen.“ führt der Arbeitgeber das Zeugnis ganz ad absurdum. Vor Gericht erklärte er hierzu, dass das Ausscheiden des Arbeitnehmers für ihn keinen Verlust bedeute. Daraufhin konterte der Richter: Wenn der Mitarbeiter laut Zeugnis doch „noch besser als sehr gut gewesen“ wäre, müsse das Ausscheiden doch ein Verlust sein. Die Schlussformel spricht also noch einmal mehr für pure Ironie.

Der Arbeitgeber musste das Arbeitszeugnis korrigieren.

(LAG Hamm, Urteil vom 14.11.2016, Az.: 12 Ta 475/16)

Und wie können wir Sie unterstützen?

Was macht ein „gutes Zeugnis“ aus? Allein das „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist es nicht, das steht steht schon einmal fest. Wenn Sie Bedenken haben, ob Ihr Arbeitszeugnis tatsächlich so gut ist, wie es sich anhört, dann lassen Sie es überprüfen. Wir machen für Sie den Zeugnis-Check.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Wenn das Arbeitszeugnis reine Provokation ist (#Urteil)
  • Was, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?
  • Kein Recht auf freundliche Schlussformel bei durchschnittlicher Bewertung (#Urteil)
  • Silbentrennung im Zeugnis erlaubt? (#Urteil)
  • Immer noch kein Zeugnis? Zwangsgeld! (#Urteil)
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Sie können jetzt noch länger nach den Formulierungen im Internet suchen. Oder Sie sparen Zeit und Nerven und lassen uns das Zeugnis prüfen!

Jetzt Zeugnis prüfen lassen

Unser Buch zum Thema

Das Arbeitszeugnis - Kompakt-Ratgeber von Claudia Kilian (erschienen bei Verlag C.H.Beck)

Von Claudia Kilian, in der 2. Auflage erschienen im Verlag C.H. Beck

Jetzt bei Amazon
Wie können wir Sie unterstützen?
  • Arbeitszeugnis schreiben lassen
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen
  • Arbeitszeugnis optimieren lassen
  • Zeugnis-Unterstützung für Rechtsanwälte
Mein-Arbeitszeugnis.com
  • Über uns
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Presse

Copyright 2024 – mein-arbeitszeugnis.com

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com