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  • LAG Hessen: Nach insgesamt 62.500 Euro Zwangsgeld verweigert der Arbeitgeber immer noch das Zeugnis

    LAG Hessen: Nach insgesamt 62.500 Euro Zwangsgeld verweigert der Arbeitgeber immer noch das Zeugnis

    Trotz Zwangsgeldern von insgesamt 62.500 Euro und angeordneter Zwangshaft verweigerte ein Arbeitgeber über acht Jahre die Ausstellung eines gerichtlich angeordneten Arbeitszeugnisses. Das LAG Hessen entschied, dass nach Ablauf der zweijährigen Vollstreckungsfrist für die Zwangshaft erneut ein Zwangsgeld bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 25.000 Euro verhängt werden kann (Beschluss vom 03.08.2026, Az. 10 Ta 104/25).

  • LAG Köln: Recht auf Zwischenzeugnis auch für Bewerbung?

    LAG Köln: Recht auf Zwischenzeugnis auch für Bewerbung?

    Arbeitnehmer können ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu kann auch der Wunsch gehören, sich beruflich neu orientieren zu wollen. (LAG Köln,  Urteil vom 04.03.2026, Az.: 5 SLa 495/25).

  • BAG: Anspruch auf Zeugnisentwurf aus Vergleich ist vollstreckbar

    BAG: Anspruch auf Zeugnisentwurf aus Vergleich ist vollstreckbar

    Ein per Vergleich vereinbarter Zeugnisentwurf (Entwurfsrecht) ist vollstreckbar. Ein Zwangsgeld kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass der Entwurf Unwahrheiten enthält (BAG, Beschluss vom 07.05.2026, Az. 8 AZB 25/25).

  • ArbG Stuttgart:Gutes Arbeitszeugnis muss nicht „weiterhin viel Erfolg“ wünschen

    ArbG Stuttgart:Gutes Arbeitszeugnis muss nicht „weiterhin viel Erfolg“ wünschen

    Ein gutes Arbeitszeugnis muss nicht „weiterhin viel Erfolg“ in der Schlussformel enthalten. Auch dann nicht, wenn eine entsprechende Schlussformel per Vergleich vereinbart wurde. (ArbG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2026, Az. 3 Ca 7407/25).

  • LAG Hamm: Kein Briefkopf im Arbeitszeugnis –  Zeugnisanspruch nicht erfüllt

    LAG Hamm: Kein Briefkopf im Arbeitszeugnis – Zeugnisanspruch nicht erfüllt

    Das Arbeitszeugnis muss mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Unternehmens erkennbar sind. Sonst ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nicht erfüllt (LAG Hamm, Beschluss vom 19.02.2026, Az.: 9 Ta 319/25)

  • Wie gut sind KI-generierte Arbeitszeugnisse wirklich?

    Wie gut sind KI-generierte Arbeitszeugnisse wirklich?

    KI-generierte Arbeitszeugnisse sparen Zeit – sind aber (noch?) kein Ersatz für menschliche Expertise. Denn die KI streicht oft wichtige Verstärker wie „stets“ oder „sehr“. Das kann die Zeugnisnote verschlechtern.

  • „Arbeitszeugnisse sind Scam!“ [Meinung]

    „Arbeitszeugnisse sind Scam!“ [Meinung]

    Ein LinkedIn-Post hat mich heute morgen getriggert: Arbeitszeugnisse sind Scam, hieß es da. Sind Arbeitszeugnisse wirklich Betrug? Oder verkennen wir ihren eigentlichen Wert? Ein Plädoyer für mehr Differenzierung, Fairness – und echte Wertschätzung.

  • LAG Köln: Arbeitszeugnis darf bis zu acht Wochen später ausgestellt werden

    LAG Köln: Arbeitszeugnis darf bis zu acht Wochen später ausgestellt werden

    Ein Zeugnisdatum 4 bis 8 Wochen nach Austritt ist zulässig und kein Hinweis auf einen Zeugnisstreit (LAG Köln, Urteil vom 05.12.2024, Az. 6 SLa 25/24).

  • ArbG Siegburg: Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis (Kinderpornografie)

    ArbG Siegburg: Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis (Kinderpornografie)

    Laufende Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Dateien dürfen im Arbeitszeugnis erwähnt werden, wenn ein besonderes Schutzinteresse Dritter (Kinder! ) überwiegt und der Arbeitnehmer den Verdacht nicht bestritten hat (ArbG Siegburg, Urteil vom 23.01.2025, Az. 5 Ca 1465/24).

  • Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit

    Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit

    Jobwechsel zum 1. Januar? Beförderung zum Jahreswechsel? Ändern sich Ihre Aufgaben? Oder wechselt der Vorgesetzte? Das alles sind Gründe, um jetzt ein Zwischenzeugnis anzufragen.

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