Ihre persönliche Arbeitszeugnis-Beratung
Und wie können wir Sie bei Ihrem Arbeitszeugnis unterstützen?
Zeugnis-Analyse
Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis im Hinblick auf Form, Zeugnisinhalt, Beurteilung und eventuelle Widersprüche und Unstimmigkeiten.
Zeugnis-Überarbeitung
Wir analysieren Ihr Arbeitszeugnis und überarbeiten es nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Eine entsprechende Beratung ist inklusive.
Zeugnis-Erstellung
Wir erstellen nach Ihren Angaben ein Wunschzeugnis, das Sie fertig formuliert Ihrem Chef zur Unterschrift vorlegen können. Die Beratung ist inklusive.
Rechtliche Expertise & sprachliches Fingerspitzengefühl
Darum sind wir die richtigen Zeugnis-Berater für Sie!
Rechtssicherheit
Als Juristinnen gewährleisten wir rechtlich fundierte Arbeitszeugnisse. Wir wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Erfahrung
Seit 2008 haben wir mehrere tausend Zeugniskunden betreut und über 10.000 Arbeitszeugnisse bearbeitet.
Sprachliches Feingefühl
Wir finden die perfekte Balance zwischen wohlwollender und wahrheitsgemäßer Formulierung.
Maßgeschneiderte Zeugnisse
Wir erstellen professionelle Arbeitszeugnisse für jede Position und Branche.
Kommunikation
Für jeden Mandanten nehmen wir uns die Zeit, die es braucht.
Zufriedene Kunden sind uns wichtig.
Diskretion
Ein vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen ist für uns selbstverständlich.
Ihre Daten sind sicher.
Buchtipp
Unsere Zeugnis-Ratgeber
Mit unseren Büchern wollen wir Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber und Betriebsräte bei allen Fragen rund um das Arbeitszeugnis unterstützen.




Das sagen unsere Kunden
Wir kümmern uns um Ihr Arbeitszeugnis
Das Team von mein-Arbeitszeugnis.com

Claudia Kilian
Zeugnis-beraterin, juristin, Inhaberin

Stephanie Kaufman-Jirsa
Rechtsanwältin
Letzte News
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LAG Köln: Zwischenzeugnis auch bei beruflicher Neuorientierung
Ein Arbeitnehmer kann ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er sich beruflich neu orientieren möchte. Konkrete Bewerbungen oder Stellenangebote muss er dafür nicht vorlegen (LAG Köln, Urteil vom 04.03.2026, Az.: 5 SLa 495/25).
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BAG: Recht auf Zeugnisentwurf aus Vergleich ist vollstreckbar
Ein per Vergleich vereinbarter Zeugnisentwurf (Entwurfsrecht) ist vollstreckbar. Ein Zwangsgeld kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass der Entwurf Unwahrheiten enthält (BAG, Beschluss vom 07.05.2026, Az. 8 AZB 25/25).
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ArbG Stuttgart:Gutes Arbeitszeugnis muss nicht „weiterhin viel Erfolg“ wünschen
Ein gutes Arbeitszeugnis muss nicht „weiterhin viel Erfolg“ in der Schlussformel enthalten. Auch dann nicht, wenn eine entsprechende Schlussformel per Vergleich vereinbart wurde. (ArbG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2026, Az. 3 Ca 7407/25).



