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6
Nov
2017

Krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis? (#Urteil)

Eine krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis ist nicht zulässig, da man die Identität des Ausstellers nicht eindeutig feststellen kann. Eine gekippte Unterschrift lässt die Ernsthaftigkeit des Zeugnisses bezweifeln (LAG Hamm, Beschluss vom 27. 7. 2016, Az.: 4 Ta 118/16). 
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