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Krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis? (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

11. Juli 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Zeugniswissen

Allgemein
Claudia Kilian
krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis

Testbeitrag

mein-Arbeitszeugnis.com

Eine krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis, die von der üblichen Unterschrift abweicht, ist nicht zulässig, da man so die Identität des Ausstellers nicht eindeutig feststellen kann. Bei einer gekippten Unterschrift können Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Arbeitszeugnisses aufkommen (LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2016, Az.: 4 Ta 118/16). 

Die Unterschrift unter einem Arbeitszeugnis muss der Unterschrift entsprechen, die der Aussteller regelmäßig im Geschäftsverkehr verwendet. Hat man das Gefühl, dass mit der Unterschrift etwas nicht stimmt, kann leicht der Eindruck entstehen, dass sich der Aussteller von dem restlichen Zeugnistext distanziert. Solche Zweifel können ein sonst positiv formuliertes Arbeitszeugnis entwerten. Unterschreibt die Arbeitgeberseite nicht ordnungsgemäß, kann sie mit Zwangsmitteln dazu gezwungen werden, sagt das LAG Hamm in einem Beschluss vom 27. Juli 2016.

In dem Fall hatten sich der Arbeitgeber und eine kaufmännische Angestellte mit einem gerichtlichen Vergleich getrennt. Darin wurde auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Unterschrift des Geschäftsführers zugesichert. Die Unterschrift unter dem Arbeitszeugnis verärgerte die ehemalige Mitarbeiterin jedoch – sie zog deswegen dreimal vor Gericht. Jedes Mal mit Erfolg! Unter der ersten Ausfertigung hatte lediglich der Personalreferent unterschrieben und nicht der Geschäftsführer. Das zweite Dokument trug zumindest den Namen des Geschäftsführers, allerdings in Form einer krakeligen Unterschrift, ähnlich einer Kinderschrift. Schuld daran sei ein Schlüsselbeinbruch gewesen, gab der Geschäftsführer vor. Die ehemalige Mitarbeiterin erwirkte daraufhin ein Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber in Höhe von 1.000 EUR. Das dritte Zeugnis enthielt schließlich eine Unterschrift, die nicht parallel zum Zeugnistext gesetzt wurde, sondern von links oben nach rechts unten gekippt war.

Zwangsmittel erlaubt, um ordnungsgemäße Unterschrift zu erwirken

Die Arbeitgeberseite legte gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes sofortige Beschwerde ein. Der Geschäftsführer erklärte, er habe die letzten beiden eigenhändig unterschrieben. Das muss reichen. Es könne schließlich nicht sein, dass die Mitarbeiterin die Unterschrift solange moniere, bis sie ihr gefalle.

Für das LAG Hamm war die Zwangsgeldfestsetzung jedoch rechtens, da die Arbeitgeberseite ihre Verpflichtung aus dem Vergleich – ein vom Geschäftsführer ordnungsgemäß unterzeichnetes Arbeitszeugnis – nicht erfüllt habe.

Krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis stellt Echtheit in Frage

Das Landesarbeitsgericht Hamm stellte klar:  Ein Arbeitszeugnis muss eine eigenhändige Unterschrift enthalten, die die Identität des Ausstellers ausreichend kennzeichnet. Der Schriftzug muss so individuelle und charakteristische Merkmale aufweisen, das eine Nachahmung nur schwer möglich ist. Dadurch soll die Echtheit der Urkunde gewährleistet und beweisbar werden.

Bei der krakeligen Unterschrift im Arbeitszeugnis, die einer Kinderschrift ähnele, könne man hingegen die Identität des Unterzeichners nicht eindeutig feststellen. Damit könnten Zweifel an der Echtheit entstehen.

Gekippte Unterschrift: Ist das Arbeitszeugnis wirklich ernst gemeint?

Auch die Unterschrift im dritten Arbeitszeugnis – der Schriftzug, der schräg zum Zeugnistext verlief – fiel bei den Richtern durch. Grundsätzlich, so die Richter, darf ein Arbeitszeugnis keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage über den Arbeitnehmer signalisieren (Stichwort Geheimzeichen). Eine stark gekippte Unterschrift weiche aber stark von der allgemein üblichen Gestaltung (parallel zum Text) ab, so dass durchaus erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Arbeitszeugnisses angebracht sind. Dadurch sei das Zeugnis vollständig entwertet.

(LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2016, Az.: 4 Ta 118/16)

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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