Kündigungsfristenrechner

Berechnen Sie kostenlos die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit und ohne Probezeit.

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Hinweis: Dieser Rechner bildet die gesetzlichen Regelfristen nach § 622 BGB ab. Tarifvertragliche Sonderregelungen, einzelvertragliche Abweichungen sowie Sonderfälle werden nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist der „Zugang“ der Kündigung?

Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugeht (z. B. Einwurf ins Postfach). Feiertage und Wochenenden können den Zugangstag verschieben – eine am Freitag eingeworfene Kündigung gilt bei Briefkästen ohne Samstagsaustrag erst am Montag als zugegangen.

Können kürzere Fristen vereinbart werden?

Für den Arbeitgeber gilt: kürzere Fristen sind nur in Kleinbetrieben (weniger als 10 Mitarbeiter) oder per Tarifvertrag möglich. Für den Arbeitnehmer darf die Frist vertraglich nicht kürzer sein als die des Arbeitgebers.

Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen nicht?

Das stimmt nicht mehr. Nach alter BAG-Rechtsprechung wurden Zeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht angerechnet. Seit dem EuGH-Urteil (2010) ist diese Regelung nicht mehr anwendbar – alle Dienstzeiten zählen vollständig.

Wann muss das Arbeitszeugnis ausgestellt werden?

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen, also spätestens am letzten Arbeitstag. Bei einer längeren Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber auch vorab ein Zwischenzeugnis erstellen. Mehr zum Anspruch auf das Arbeitszeugnis →