19
Nov
2014
Arbeitszeugnis: Befriedigend ist gut genug! (#Urteil)
Wer seine Leistungen im Arbeitszeugnis besser als durchschnittlich (also Note "drei") bewertet haben will, muss gute Gründe vorlegen, warum er eine bessere Beurteilung verdient. (BAG, Urteil vom 18. 11. 2014, Az.: 9 AZR 584/13).