Zeugnisberichtigung: Wer muss was beweisen?
Autorin: Claudia Kilian
Fordern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung, ist er in der Pflicht. Er muss beweisen, dass das Zeugnis vollständig und inhaltlich richtig ist. Diese Pflicht kann er in der Regel auch viel einfacher erfüllen als Sie, zum Beispiel anhand von Personalakten oder Gesprächsprotokollen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei Ausnahmen.
Ich hatte aber viel mehr Aufgaben
Streiten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Tätigkeitsbereich, so müssen Sie darlegen und beweisen, dass Sie die in Frage stehenden Aufgaben tatsächlich ausgeführt haben. Möglicherweise haben Sie aber noch Protokolle von Sitzungen, E-Mails, Aktionspläne oder Ähnliches abgespeichert. Anhand derer ist der Nachweis gut möglich.
„Kollege Meier kann aber bezeugen, dass ich die Aufgaben übernommen habe.“ Na klar könnte er, nur ob er es macht? Bedenken Sie: Kollegen, die immer noch im Unternehmen beschäftigt sind, wollen wahrscheinlich nicht in einen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber verwickelt werden.
Zeugnisberichtigung: Besser als der Durchschnitt?
Die zweite Ausnahme betrifft die Leistungsbeurteilung: Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine durchschnittliche Leistung (Note 3) bescheinigt, müssen Sie beweisen, warum Sie eine bessere Bewertung verdienen. Für den Nachweis können Sie zum Beispiel Protokolle von Mitarbeitergesprächen oder das Ergebnis Ihrer Zielvereinbarungen heranziehen. Wurde Ihnen jedoch eine unterdurchschnittliche Beurteilung ausgestellt, muss der Arbeitgeber beweisen, warum er Sie schlechter als befriedigend beurteilt hat.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“