Wie kann ich mein Arbeitszeugnis einklagen?
Autorin: Claudia Kilian
Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Schreiben oder weigert sich, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, so hilft meist nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Viele Arbeitnehmer wollen aber ihr Arbeitszeugnis nicht einklagen, da sie hohe Kosten befürchten. Diese Bedenken sind jedoch oftmals grundlos.
Vor dem Arbeitsgericht besteht nämlich kein Anwaltszwang. Sie können also Ihr Arbeitszeugnis selbst einklagen – auch ohne Rechtsanwalt. Die Arbeitsgerichte haben sich auf diese Fälle auch eingerichtet: So unterstützt Sie beispielsweise die Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes. Auch viele Richter lassen sich hin und wieder zu einem gutgemeinten Hinweis im Verfahren hinreißen.
Der Gütetermin für die schnelle Einigung
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klageschrift. Das Gericht ordnet darauf hin einen sog. Gütetermin an. Dieser Termin soll eine schnelle gütliche Einigung der Parteien herbeiführen. Wird diese erzielt, so ist der Rechtsstreit beendet. Andernfalls beraumt das Arbeitsgericht einen Verhandlungstermin an. Hier wird dann über die Klage verhandelt. Unter Umständen wird auch ein Beweisverfahren durchgeführt. Dies ist jedoch eher bei Klagen auf Zeugnisberichtigung der Fall.
Gerichtskosten zahlt der Verlierer
Gerichtskosten fallen jedoch an (wenn das Verfahren nicht im Gütetermin durch Einigung oder durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet wurde). Diese legt der Richter je nach Ausgang des Verfahrens fest. Wer im Rechtsstreit unterliegt, muss die Gerichtskosten tragen.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“