Gut zu Wissen

Streit um das Arbeitszeugnis
16
Sep
2020

Wie kann ich mein Arbeitszeugnis einklagen?

Autorin: Claudia Kilian

Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Schreiben oder weigert sich, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, so hilft meist nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Viele Arbeitnehmer wollen aber ihr Arbeitszeugnis nicht einklagen, da sie hohe Kosten befürchten. Diese Bedenken sind jedoch oftmals grundlos.

Vor dem Arbeitsgericht besteht nämlich kein Anwaltszwang. Sie können also Ihr Arbeitszeugnis selbst einklagen – auch ohne Rechtsanwalt. Die Arbeitsgerichte haben sich auf diese Fälle auch eingerichtet: So unterstützt Sie beispielsweise die Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes. Auch viele Richter lassen sich hin und wieder zu einem gutgemeinten Hinweis im Verfahren hinreißen.


Achtung

Auch wenn Sie ohne Anwalt das Arbeitszeugnis einklagen können, so ist dies nicht unbedingt von Vorteil. Ein guter Rechtsanwalt  kennt die Fallstricke. Und er kennt auch die gängige Rechtspraxis vor Ort. Und manchmal bewirkt bereits ein anwaltliches Schreiben wahre Wunder.

Der Gütetermin für die schnelle Einigung

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klageschrift. Das Gericht ordnet darauf hin einen sog. Gütetermin an. Dieser Termin soll eine schnelle gütliche Einigung der Parteien herbeiführen. Wird diese erzielt, so ist der Rechtsstreit beendet. Andernfalls beraumt das Arbeitsgericht einen Verhandlungstermin an. Hier wird dann über die Klage verhandelt. Unter Umständen wird auch ein Beweisverfahren durchgeführt. Dies ist jedoch eher bei Klagen auf Zeugnisberichtigung der Fall.


Achtung

Generell trägt jede Partei vor dem Arbeitsgericht seine Anwaltskosten selbst. Das bedeutet: Auch wenn Sie die Klage verlieren, müssen Sie nicht die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. 

Gerichtskosten zahlt der Verlierer

Gerichtskosten fallen jedoch an (wenn das Verfahren nicht im Gütetermin durch Einigung oder durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet wurde). Diese legt der Richter je nach Ausgang des Verfahrens fest. Wer im Rechtsstreit unterliegt, muss die Gerichtskosten tragen.


Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie können Ihrem Arbeitgeber natürlich auch anbieten, ihm bei der Zeugniserstellung zuzuarbeiten – zum Beispiel mit einer Übersicht Ihrer Aufgaben.  Wenn er vielleicht nur aus Zeitgründen nicht dazu kommt, Ihr Zeugnis zu schreiben, können Sie ihm auch einen Entwurf anbieten. Wir unterstützen Sie dabei gerne und erstellen nach Ihren Vorgaben ein Arbeitszeugnis, das Ihr Arbeitgeber nur noch auf Geschäftspapier ausdrucken und unterzeichnen muss.

Hier erfahren Sie mehr über unseren Service

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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