"Ein gutes Arbeitszeugnis belegt persönliche Stärken und besondere Erfolge."
Claudia Kilian

Zeugnis-Check

Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis im Hinblick auf Form, Zeugnisinhalt, Beurteilung und eventuelle Widersprüche und Unstimmigkeiten.

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Zeugnis-Überarbeitung

Wir analysieren Ihr Arbeitszeugnis und überarbeiten es nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Eine entsprechende Beratung ist inklusive.

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Zeugnis-Erstellung

Wir erstellen nach Ihren Angaben ein Wunschzeugnis, das Sie fertig formuliert Ihrem Chef zur Unterschrift vorlegen können. Die Beratung ist inklusive.

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Das Arbeitszeugnis - das Buch

9783406681257_largeDie Aussagekraft von qualifizierten Arbeitszeugnissen lässt heute oftmals zu wünschen übrig. Die Gründe sind vielfältig: Zeit, fehlendes Wissen, Lustlosigkeit beim Ausscheiden unliebsamer Mitarbeiter. Grund genug, das Dokument näher unter die Lupe zu nehmen. Mit Hilfe dieses Buches finden Sie heraus, wie Ihr Arbeitgeber Sie tatsächlich beurteilt und Sie erhalten tatkräftige Unterstützung, wenn Sie Ihr Zeugnis selbst schreiben oder überarbeiten wollen. Die Individualität des Arbeitszeugnisses steht im Vordergrund. Der kompakte Ratgeber zum Thema Arbeitszeugnisse von Claudia Kilian, erschienen bei C.H. Beck. Mehr erfahren

Über uns

Wir betreiben das Portal „Mein-Arbeitszeugnis.com“ seit 2008. Unser Name steht für professionelle Beratung, individuelle Arbeitszeugnisse und passgenaue Formulierungen. Wir verbinden juristische Fachkenntnisse und Erfahrung im Anwaltsberuf mit einer sprachlichen Stilsicherheit. Bei unserer Zeugnisberatung und auch in unseren zahlreichen Ratgebern legen wir auf eins besonderen Wert: aussagekräftige, individuelle Arbeitszeugnisse. Mehr erfahren

Letzte News

Darf der Ex-Chef den neuen Arbeitgeber warnen? (#Urteil)

Arbeitszeugnisse müssen heute wohlwollend formuliert sein, um die berufliche Karriere des Mitarbeiters nicht zu behindern. Der Arbeitgeber muss also alles positiv, aber auch wahrheitsgemäß formulieren. Kein Wunder also, dass manche Chefs zum Telefonhörer greifen und den neuen Arbeitgeber warnen. Doch ist das überhaupt zulässig?

BAG: Schlussformel im Zeugnis weiterhin keine Pflicht (#Urteil)

Der Arbeitgeber muss sich im Arbeitszeugnis nicht bedanken und dem Mitarbeiter auch für die Zukunft nicht „alles Gute und viel Erfolg“ wünschen. Mit einem neuen Urteil bestätigt das Bundesarbeitsgericht seine langjährige konsequente Rechtsprechung über die Schlussformel im Zeugnis, obwohl einige Landesarbeitsgerichte mittlerweile eine andere Meinung vertreten.
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