News

Arbeitszeugnis bei Kündigung & Co
17
Nov
2022

Darf der Ex-Chef den neuen Arbeitgeber warnen? (#Urteil)

Mann wählt Telefonnummer und will neuen Arbeitgeber warnen

Autorin: Claudia Kilian

Arbeitszeugnisse müssen heute wohlwollend formuliert sein, um die berufliche Karriere des Mitarbeiters nicht zu behindern. Der Arbeitgeber muss also alles positiv, aber auch wahrheitsgemäß formulieren. Das ist manchmal eine ganz schöne Gradwanderung. Kein Wunder also, dass manche Chefs zum Telefonhörer greifen und den neuen Arbeitgeber warnen.

So geschehen in einem Fall, der gerade vom LAG Rheinland-Pfalz entschieden wurde. Hier klagte eine ehemalige Mitarbeiterin auf Unterlassung, weil ihr Ex-Chef den neuen Arbeitgeber kontaktiert hatte, um ihn zu warnen. In dem Gespräch erklärte er, dass die Dame falsche Angaben im Lebenslauf gemacht und häufig unentschuldigt bei der Arbeit gefehlt habe. Doch ist das wirklich zulässig?

Ex-Chef darf neuen Arbeitgeber warnen, aber nur bedingt

Das LAG Rheinland-Pfalz stellte sich auf die Seite der ehemaligen Mitarbeiterin, da sie hier durch ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht geschützt gewesen sei. Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich anderen Arbeitgebern gegenüber Auskunft über ehemalige Mitarbeiter geben, um sie beispielsweise vor Gefahren zu schützen. Diese Informationen müssen sich jedoch auf die Leistung und das Verhalten während des Arbeitsverhältnisses beziehen.

Auskunft muss auf sich Leistung und Verhalten beziehen

Im Entscheidungsfall durfte also der ehemalige Chef grundsätzlich den neuen Arbeitgeber warnen. Er hätte auch sagen dürfen, dass die Dame mehrfach unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist – aber nur, wenn für dieses Verhalten vorher auch eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Das war hier nicht der Fall. Auch die Auskunft, die sich auf das Verhalten der Mitarbeiterin außerhalb des Arbeitsverhältnisses bezogen (falsche Angaben im Lebenslauf), war nicht zulässig.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.07.2022, Az.: 6 Sa 54/22


Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie wollen wissen, ob Ihr Arbeitszeugnis wirklich wohlwollend formuliert wurde? Bei unserer Zeugnisanalyse nehmen wir jeden Satz genau unter die Lupe. Unter anderem prüfen wir Form, Inhalt und mögliche Widersprüche. Setzen Sie auf unseren juristischen Sachverstand und unser sprachliches Fingerspitzengefühl.

Hier erfahren Sie mehr über unseren Service.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com