12
Dez
2023
Ein Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“? (#Urteil)
Der Vermerk "im Auftrag des Arbeitsgerichts" ist im Arbeitszeugnis nicht zulässig. Auch dann nicht, wenn sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet hat, ein Arbeitszeugnis nach den Vorgaben der Mitarbeiterin auszustellen. Eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg.