Recht auf ein Arbeitszeugnis

  • Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis – was ist der Unterschied?

    Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis – was ist der Unterschied?

    Wer ein Arbeitszeugnis verlangt, hat nach § 109 GewO (Gewerbeordnung) einen Anspruch darauf. Dabei gibt es zwei Varianten: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Beide haben ihre Berechtigung – aber sie unterscheiden sich erheblich im Aussagewert.

  • Kann man ein Arbeitszeugnis nach Jahren noch einfordern?

    Kann man ein Arbeitszeugnis nach Jahren noch einfordern?

    Ein einfaches Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber ausstellen, solange er Personalunterlagen hat. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das Leistung und Verhalten beurteilt, sieht die Rechtslage anders aus.

  • Habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

    Hat jeder Mitarbeiter ein Recht auf ein Arbeitszeugnis? Auch Teilzeitkräfte, Aushilfen oder Werkstudenten?  Und was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis? 

  • Arbeitszeugnis selbst schreiben: Chance nutzen, Risiken vermeiden

    Arbeitszeugnis selbst schreiben: Chance nutzen, Risiken vermeiden

    Viele Unternehmen lassen Mitarbeiter ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben – Zeitmangel, fehlende Expertise oder Überlastung sind häufige Gründe. Für Sie als Fachkraft ist das Arbeitszeugnis selbst schreiben Chance und Risiko zugleich.

  • Was, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?

    Die Gründe, warum ein Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt, können vielseitig sein: Zeitmangel, Unsicherheit, fehlende Kenntnis. Vielfach bleibt einfach im täglichen Arbeitsalltag keine Zeit für die aufwändige Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Was also tun, wenn Ihnen der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?