mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr
mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr

Betriebsrat: Freistellung kann im Zeugnis erwähnt werden (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Betriebsrat Freistellung im Zeugnis

Interessant für alle Mitglieder des Betriebsrats: Eine Freistellung kann im Zeugnis erwähnt werden. So entschied kürzlich das LAG Köln.

Hat sich ein Arbeitnehmer im Betriebsrat engagiert, so darf dies grundsätzlich nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden, wenn der Arbeitnehmer dies nicht möchte. Etwas anderes gilt nur, wenn das Betriebsratsmitglied vollständig freigestellt war. Hier kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, dass der Arbeitgeber die Freistellung im Arbeitszeugnis verschweigt. Und die Gründe hierfür liegen auf der Hand, wie das aktuelle Urteil des LAG Köln zeigt (Urteil vom 06.12.2013, Az.: 7 Sa 583/12).

Buchtipp

Als Betriebsratsmitglied werden Sie sicher regelmäßig bei Arbeitszeugnissen um Rat gefragt. In unserem Ratgeber „Das Arbeitszeugnis in der Betriebsratspraxis“ finden Sie auf alle Fragen eine Antwort. Sie lernen, wie man ein Arbeitszeugnis überprüft und auf welche Feinheiten man unbedingt achten sollte.

Betriebsrat will Freistellung nicht im Zeugnis

Im Entscheidungsfall ging es um einen Mitarbeiter, der von 2005 an bis zu seiner fristlosen Kündigung im Jahr 2010 als Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt war. Nach der Kündigung bat er den Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Verständlicherweise war er nicht sonderlich erfreut, als er folgenden Wortlaut in seinem Zeugnis las:

„Seit dem 26.04.2005 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses war Herr V. von seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund seiner Mitgliedschaft im Betriebsrat freigestellt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war in der Regel angemessen.“

Vor Gericht verlangte das ehemalige Betriebsratsmitglied, den Absatz über die Freistellung im Zeugnis vollständig und ersatzlos zu streichen. Zudem sollte der Satz „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war in der Regel angemessen“  durch die Formulierung „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.“  ersetzt werden.

Leistungsbeurteilung bei Freistellung nicht möglich

Das ehemalige Betriebsratsmitglied bekam jedoch nur teilweise Recht – und zwar im Hinblick auf das Sozialverhalten. Das Gericht übernahm die Formulierung „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.“

In Sachen Freistellung hatte das langjährige Betriebsratsmitglied jedoch keinen Erfolg. Grundsätzlich bestätigten die Kölner Richter die gängige Rechtsprechung, wonach die reine Mitgliedschaft im Betriebsrat im Arbeitszeugnis nur erwähnt werden darf, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.

War das Betriebsratsmitglied jedoch vollständig von der Arbeit freigestellt, ist die Situation eine andere. Für diesen Zeitraum kann der Arbeitgeber nicht die Leistung und das Verhalten beurteilen, da er nicht weisungsbefugt war. Für diesen Zeitraum kann er auf die vollständige Freistellung des Betriebsratsmitglied hinweisen,

Und wie können wir Sie unterstützen?

Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Arbeitszeugnis unzulässige Informationen enthält, lassen Sie es besser überprüfen.

Ja, ich möchte mein Zeugnis prüfen lassen.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Muss die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
  • Wer muss das Zeugnis unterschreiben?
  • Wann kann ich mein Arbeitszeugnis verlangen?
  • Silbentrennung im Zeugnis erlaubt? (#Urteil)
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Sie können jetzt noch länger nach den Formulierungen im Internet suchen. Oder Sie sparen Zeit und Nerven und lassen uns das Zeugnis prüfen!

Jetzt Zeugnis prüfen lassen

Gut zu wissen

Besondere Erfolge im Arbeitszeugnis: So werten Sie Ihr Zeugnis gezielt auf
Warum das „weiterhin viel Erfolg“ im Arbeitszeugnis den Unterschied ausmacht
Muss die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Zur vollen oder vollsten Zufriedenheit?
Sollten Sprachkenntnisse im Arbeitszeugnis genannt werden?

Unser Buch zum Thema

Das Arbeitszeugnis - Kompakt-Ratgeber von Claudia Kilian (erschienen bei Verlag C.H.Beck)

Von Claudia Kilian, in der 2. Auflage erschienen im Verlag C.H. Beck

Jetzt bei Amazon
Wie können wir Sie unterstützen?
  • Arbeitszeugnis schreiben lassen
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen
  • Arbeitszeugnis optimieren lassen
  • Zeugnis-Unterstützung für Rechtsanwälte
Mein-Arbeitszeugnis.com
  • Über uns
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Presse

Copyright 2024 – mein-arbeitszeugnis.com

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com