Wer muss das Zeugnis unterschreiben?
Autorin: Claudia Kilian
Es ist eine der häufigsten Fragen, die wir hören: Wer muss das Zeugnis unterschreiben? Der direkte Vorgesetzte? Der Geschäftsführer? Jemand von HR? Die Antwort darauf ist typisch für Juristen: Es kommt darauf an!
Wer erstellt das Zeugnis?
Generell ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Ihr Zeugnis auszustellen. Er kann die Tätigkeit jedoch auch delegieren, zum Beispiel an Ihren direkten Fachvorgesetzten. Dieser sollte ohnehin am besten wissen, was Sie können und leisten. In größeren Unternehmen wird in der Regel die Personalabteilung mit der Ausstellung des Zeugnisses betraut sein, auch diese wird meist den Fachvorgesetzten um Mithilfe bitten.
Die Unterschrift des direkten Vorgesetzten
Wer auch immer Ihnen Ihr Zeugnis ausstellt und unterzeichnet, es sollte sich stets um einen ranghöheren Angestellten handeln. Meist wird es derjenige sein, der Ihnen gegenüber direkt fachlich und disziplinarisch weisungsbefugt war, quasi der direkte Vorgesetzte. Denkbar wären aber zum Beispiel auch der Geschäftsführer, der Prokurist, der Personalleiter, der Abteilungsleiter, in kleineren Betrieben auch der Betriebsleiter oder der Meister. Letztendlich kommt es immer darauf an, wie es üblicherweise im Unternehmen gehandhabt wird. Einen Anspruch darauf, dass der Geschäftsführer Ihr Arbeitszeugnis unterzeichnet, haben Sie im Übrigen nicht – es sei denn, er ist der einzig Ranghöhere. Dies ist häufig nur in kleinen Unternehmen, zum Beispiel in Familienbetrieben der Fall.
Kein Recht auf die Unterschrift des Inhabers
Aber auch in Kleinbetrieben haben die Arbeitnehmer nicht unbedingt ein Recht darauf, dass der Betriebsinhaber persönlich das Arbeitszeugnis unterschreibt. Wenn dies der Personalverantwortliche übernimmt, sei das in Ordnung, sagt das LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 23. Juni 2016, Az.:1 Ta 68/16). In dem Fall hatte die Mitarbeiterin geklagt, weil sie das Zeugnis für wertlos hielt, da der Sohn der Inhaberin es unterzeichnet hatte. Da dieser jedoch für Personalangelegenheiten im Betrieb zuständig war, sahen die Richter keine Gründe, warum das Zeugnis einen geringeren Stellenwert haben solle. (Sie wollen mehr wissen? Muss der Inhaber im Kleinbetrieb das Zeugnis unterschreiben?)
Dürfen mehrere Personen das Zeugnis unterschreiben?
In vielen Unternehmen unterzeichnen auch mehrere Personen das Zeugnis, das ist absolut in Ordnung. Denkbar wären zum Beispiel folgende Kombinationen:
- Teamleiter und Abteilungsleiter,
- Vorgesetzter und Personalleiter.
Unterschrift im Zeugnis nicht blau oder schwarz?
Kürzlich hatten wir ein Zeugnis zur Überprüfung, bei dem der Mandant sehr über die gewählte Farbe der Unterschrift besorgt war. Sagen wir mal, die Personalreferentin hatte einen grünen Stift zum Unterschreiben gewählt. Hier von vornherein zu sagen, damit will sie ihren Unmut über die Mitarbeiterin ausdrücken, erscheint uns falsch. Möglicherweise steht die Dame einfach auf grün und eine Unterschrift mit grünem Stift ist ihr Markenzeichen. Grundsätzlich muss man darauf abstellen, wie der Zeugnisaussteller im allgemeinen Rechtsverkehr unterzeichnet. Und wenn das mit einem grünem Stift geschieht, dann ist das die reguläre Unterschrift. So sehen es auch die Gerichte: Erinnern wir uns nur an den Fall mit dem lachenden und weinenden Smiley, der vor einiger Zeit die Aufmerksamkeit der Medien erreichte.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“