Befristung, Teilzeit, Zeitarbeit – jedes Arbeitsverhältnis hat seine Besonderheiten. Und das sollte sich auch im Arbeitszeugnis spiegeln.
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Arbeitszeugnis Führungskraft: Worauf kommt es wirklich an?
Ob Teamleiter, Abteilungsleiter oder Bereichsleiter – ein Arbeitszeugnis für Führungskräfte ist oft etwas aufwendiger. Das mag schon daran liegen, dass es „die“ Führungskraft heute gar nicht mehr gibt. Die Anforderungen an eine solche Position sind so vielseitig wie die Jobbezeichnungen selbst.
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Kündigung in der Probezeit: Wie verpackt man das am besten im Arbeitszeugnis?
Eine Kündigung in der Probezeit ist ärgerlich, aber manchmal passt es eben einfach nicht. Und das kann beiderseitig sein. Im Vorstellungsgespräch kann man das meist gut erklären. Doch welche Formulierungen wählt man im Arbeitszeugnis?
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Arbeitszeugnis bei Zeitarbeit: Wer kann die Arbeit wirklich beurteilen?
Zeitarbeiter oder Leiharbeitnehmer sind bei einem Personaldienstleister, also einem Verleihunternehmen, angestellt. Diese sind als Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen.
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Ausbildungszeugnis: Ohne Aufforderung auszustellen
Auszubildende haben nach Beendigung bzw. Abbruch ihres Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Anders als bei einem normalen Arbeitszeugnis ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, es ohne Aufforderung des jungen Mitarbeiters auszustellen. Auch hier unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis.
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Ausführliches Zeugnis auch bei Kurzjobs?
Zwei Monate, eine Saison oder auch nur zwei bis drei Wochen -darf man ein ausführliches Arbeitszeugnis auch bei Kurzjobs verlangen?