Gut zu Wissen

Recht auf ein Arbeitszeugnis
12
Feb
2010

Ausbildungszeugnis: Ohne Aufforderung auszustellen

Autorin: Claudia Kilian

Auszubildende haben nach Beendigung bzw. Abbruch ihres Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Anders als bei einem norma­len Arbeitszeugnis ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, es ohne Aufforderung des jungen Mitarbeiters auszustellen. Auch hier unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis.

Das einfache Ausbildungszeugnis muss Angaben über die Person des Auszubil­denden sowie die Dauer und die Zielsetzung der Ausbildung enthalten. Zusätzlich müssen die verschiedenen „Stationen“ der Ausbil­dung, also die Unternehmensbereiche, die der Auszubildende durchlaufen hat, sowie die dort erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten, beschrieben werden.

Die wichtigsten Stationen Ihrer Ausbildung

Je nach Größe des Unternehmens und nach Art der Ausbildung sollten hier nur die wichtigsten Stationen und Tätigkeiten aufgeführt werden. Wenn Sie bereits wissen, in welche Richtung Sie sich beruflich weiterentwickeln wol­len, sollten Sie Ihren Ausbilder darüber informieren, auf welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie besonderen Wert legen.

Das qualifizierte Ausbildungszeugnis enthält zusätzliche Angaben über Ihre Leistung, über besondere fachliche Fähigkeiten sowie über Ihr Verhalten. Es ist nur auf Verlangen des Auszubildenden auszustellen.


Unser Fazit!

Da ein qualifiziertes Zeugnis in der Regel bessere Chancen für den Start in das „richtige“ Berufsleben bietet, sollten Sie stets auf ein solches bestehen. 

Ausbildungszeugnis muss Angaben zur Abschlussprüfung enthalten

Schließlich sollte das Ausbildungszeugnis noch Angaben zur Abschlussprüfung enthalten. Wurde die Prüfung nicht bestanden, so kann auch das im Zeugnis erwähnt werden.

… Frau Schmidt beendete ihre Ausbildung durch Ablegen der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskam­mer München mit der Note „sehr gut“. …

Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie für herkömmliche Zeugnisse. Unterzeichnen muss der Ausbildungsleiter und ggf. der Personalleiter bzw. Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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