Ausbildungszeugnis: Ohne Aufforderung auszustellen

Autorin: Claudia Kilian
Auszubildende haben nach Beendigung bzw. Abbruch ihres Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Anders als bei einem normalen Arbeitszeugnis ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, es ohne Aufforderung des jungen Mitarbeiters auszustellen. Auch hier unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis.
Das einfache Ausbildungszeugnis muss Angaben über die Person des Auszubildenden sowie die Dauer und die Zielsetzung der Ausbildung enthalten. Zusätzlich müssen die verschiedenen „Stationen“ der Ausbildung, also die Unternehmensbereiche, die der Auszubildende durchlaufen hat, sowie die dort erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten, beschrieben werden.
Die wichtigsten Stationen Ihrer Ausbildung
Je nach Größe des Unternehmens und nach Art der Ausbildung sollten hier nur die wichtigsten Stationen und Tätigkeiten aufgeführt werden. Wenn Sie bereits wissen, in welche Richtung Sie sich beruflich weiterentwickeln wollen, sollten Sie Ihren Ausbilder darüber informieren, auf welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie besonderen Wert legen.
Das qualifizierte Ausbildungszeugnis enthält zusätzliche Angaben über Ihre Leistung, über besondere fachliche Fähigkeiten sowie über Ihr Verhalten. Es ist nur auf Verlangen des Auszubildenden auszustellen.
Ausbildungszeugnis muss Angaben zur Abschlussprüfung enthalten
Schließlich sollte das Ausbildungszeugnis noch Angaben zur Abschlussprüfung enthalten. Wurde die Prüfung nicht bestanden, so kann auch das im Zeugnis erwähnt werden.
… Frau Schmidt beendete ihre Ausbildung durch Ablegen der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer München mit der Note „sehr gut“. …
Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie für herkömmliche Zeugnisse. Unterzeichnen muss der Ausbildungsleiter und ggf. der Personalleiter bzw. Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“