Arbeitszeugnis bei Zeitarbeit: Wer kann die Arbeit wirklich beurteilen?
Autorin: Claudia Kilian
Wer muss das Arbeitszeugnis bei Zeitarbeit ausstellen? In der Regel der Personaldienstleister, bei dem der Mitarbeiter angestellt ist.
Dieses Konstrukt ist oftmals nicht zufriedenstellend. Das Problem liegt auf der Hand: Zeitarbeiter erbringen ihre Arbeitsleistung bei einem Unternehmen, bei dem Sie nicht angestellt sind. Das bedeutet: Diejenigen, die wissen, wie Sie gearbeitet haben, stellen das Zeugnis nicht aus! Der Verleiher wird zwar in der Regel Rückmeldung von seinen Kunden, den Entleihfirmen, erhalten, wie ein Mitarbeiter gearbeitet hat, er kann die Leistung jedoch kaum im Detail beurteilen. Darüber hinaus ist der Mitarbeiter im Verlauf des Arbeitsverhältnisses unter Umständen bei einer Vielzahl von Kunden eingesetzt und übernimmt die unterschiedlichsten Aufgaben. Hier könnte ein abschließendes Arbeitszeugnis schon mal sehr umfangreich werden bzw. auch an Aussagekraft mangeln.
Referenz als Alternative
Am besten bitten Sie auch den Ansprechpartner im Entleiherbetrieb um ein Empfehlungsschreiben. Dieser kann Ihre Leistungen und die Erfahrungen am besten einschätzen. Darüber hinaus ist ein Referenzschreiben auch nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden, da man es nicht rechtlich erzwingen kann. Mehr zum Thema Referenzschreiben erfahren Sie hier: Referenzen & Empfehlungsschreiben.
Arbeitszeugnis bei Zeitarbeit – Besonderheiten
Im Wesentlichen entspricht das Arbeitszeugnis bei Zeitarbeit in Sachen Aufbau und Inhalt einem normalen Arbeitszeugnis. Ein paar Besonderheiten gibt es aber doch:
Zum Beispiel beim Einleitungssatz: Bereits an dieser Stelle würden wir erwähnen, dass der Mitarbeiter bei verschiedenen Kunden im Einsatz war. Je nachdem, wie viele Kunden es waren, kann man hier schon (die wichtigsten) Namen nennen.
Im Rahmen der Tätigkeitsbeschreibung sollten die einzelnen „Stationen“ inklusive Aufgabenbeschreibung dargestellt werden.
Achten Sie sowohl bei der Leistungsbeurteilung als auch beim Sozialverhalten darauf, dass der Kunde – also die Einsatzfirma – mit Ihnen, Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten zufrieden gewesen sein muss. Das sollte sich auch in den gewählten Formulierungen wiederspiegeln.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“